Ostholstein

Neue Impfung gegen Meningokokken B für Säuglinge jetzt als GKV-Leistung durchführbar

 Gute Nachrichten für Eltern in Schleswig-Holstein,

[OSTHOLSTEIN]

 Gute Nachrichten für Eltern in Schleswig-Holstein, die ihre Säuglinge und Kleinkinder gegen Meningokokken B impfen lassen möchten: Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen diese Leistung jetzt nach dem Sachleistungsprinzip, Eltern müssen nicht länger in Vorkasse gehen.

Hintergrund ist die Entscheidung des Schiedsamtes zur Vergütungshöhe von Meningokokken B-
Impfungen für Säuglinge und Kleinkinder in Arztpraxen. Die Höhe der Vergütung sollte eigentlich in den
Verhandlungen über die Impfvereinbarung zwischen Kassenärztlicher Vereinigung Schleswig-Holstein
(KVSH) und den gesetzlichen Krankenkassen festgelegt werden. Die Krankenkassen lehnten die
Honorarvorstellungen der KVSH allerdings ab, daher musste das Schiedsamt angerufen werden.

„Für die Ärztinnen und Ärzte ist die Meningokokken B-Impfung mit einem deutlich erhöhten
Beratungsaufwand verbunden. Bei dieser neuen Impfung werden Eltern viele Fragen zur Wirkweise und
zu möglichen Impfreaktionen haben. Diesen Mehraufwand müssen die Krankenkassen besser vergüten
als zum Beispiel die Grippeschutz-Impfung eines Erwachsenen“, machte Dr. Bettina Schultz, die
Vorstandsvorsitzende der KVSH deutlich. Um Fieber oder Schmerzen nach der Impfung zu vermeiden,
wird zudem eine vorbeugende Gabe von Paracetamol empfohlen, die zeitgleich mit der Impfung gegen
Meningokokken B oder kurz danach begonnen werden sollte. „Auch darüber müssen die Praxen die
Eltern aufklären, auch das bedeutet Aufwand“, so Schultz weiter.

Die Impfung gegen Meningokokken B war Anfang 2024 von der Ständigen Impfkommission (STIKO)
empfohlen und Ende Mai vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) neu in die Impfrichtlinie
aufgenommen worden. Seitdem sind die Krankenkassen verpflichtet, die Impfung zu bezahlen. Da sich
die Vertragspartner in Schleswig-Holstein nicht auf eine Vergütungshöhe für die Impfung einigen
konnten, mussten Eltern den Impfstoff und das Impfhonorar bisher aus eigener Tasche vorstrecken
und konnten sich das Geld dann von der Krankenkasse zurückholen.

Meningokokken können schwere Erkrankungen wie eine bakterielle Hirnhautentzündung (Meningitis)
oder eine Blutvergiftung (Sepsis) verursachen. Allen Säuglingen ab dem Alter von zwei Monaten wird die
Impfung gegen Meningokokken B empfohlen. Dabei sind drei Impfungen nötig, um einen ausreichenden
Schutz zu erzielen. Die Impfserie soll möglichst frühzeitig begonnen und im Alter von zwei, vier und zwölf
Monaten verabreicht werden.

Download als PDF

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"