Polizei kontrolliert Waffen- und Messerverbot am Hauptbahnhof Lübeck
Einsatzkräfte des 2. Polizeireviers Lübeck, des
Bundespolizeireviers Lübeck, der mobilen Kontroll- und Überwachungseinheit der
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt sowie des Kommunalen Ordnungsdienstes der
Hansestadt Lübeck haben am heutigen Dienstag, 4. Februar, das Verbot des Führens von Waffen und Messern im Lübecker Hauptbahnhof überprüft. Hintergrund sind die seit Oktober 2024 geltenden
Regelungen des Waffengesetzes über das Verbot des Mitführens von Waffen und
Messern jeglicher Art im öffentlichen Personenfernverkehr sowie eine seit Ende
Dezember 2024 in Kraft getretene Landesverordnung über das Verbot des Führens
von Waffen und Messern in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs.
In der Zeit von zehn Uhr bis 14 Uhr überprüften die Beamten insgesamt 60
Personen. Polizistinnen und Polizisten der Bundespolizei bestreiften zudem den
Zugverkehr zwischen Lübeck und Kiel. Am Lübecker Hauptbahnhof stellte die
Polizei in kurzer Zeit zehn Messer sicher, die Personen zugriffsbereit mit sich
führten. Bei den Messern handelte es sich in der Mehrzahl um Einhandmesser und
Klappmesser. Es wurden entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet,
die mit einer Geldstrafe von mehreren tausend Euro geahndet werden können.
Ferner führte eine Person verbotswidrig ein zugriffsbereites Reizstoffsprühgerät
mit sich. Gegen einen Mann leitete die Polizei ein Strafverfahren wegen des
Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein, weil er einen Schlagring mit
sich führte. Ziel der Kontrollen ist es, die Gefahr von Angriffen mit Waffen und
Messern zu reduzieren. Grundsätzlich gilt, dass die Landespolizei an Bahnhöfen
und Haltepunkten in Schleswig-Holstein anlassunabhängige Kontrollen in enger
Abstimmung mit der Bundespolizei lageangepasst auch zukünftig durchführen wird.
Auf Grundlage von Verordnung und Waffengesetz darf die Landespolizei
Schleswig-Holstein zur Durchsetzung des Waffen- und Messerverbotes im
öffentlichen Personennahverkehr sowie im Fernverkehr aus eigener Veranlassung
und ohne Anlass Personen kurzzeitig anhalten, befragen und durchsuchen sowie
mitgeführte Sachen in Augenschein nehmen. Landes- und Bundespolizei zeigen sich
mit Blick auf das Ergebnis bestätigt.