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Stockelsdorf

Stockelsdorf: Zusammenstoß mit Pkw – Motorradfahrer verletzt

Motorradfahrer steht unter Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln

[STOCKELSDORF]

In der Nacht von Freitag auf Sonnabend (29. März) kam es in
Stockelsdorf zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein Ostholsteiner leicht verletzt
wurde. Während eines Abbiegevorgangs prallten ein Auto und ein Motorrad
aufeinander. Nach bisherigen Ermittlungen stand der Motorradfahrer unter dem
Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln.

Der Verkehrsunfall ereignete sich gegen 0:20 Uhr. Nach ersten Erkenntnissen
befuhr der 62-jährige Autofahrer die Segeberger Straße in Fahrtrichtung Lübeck
und bog mit seinem BMW in die Marienburgstraße ab. Zum selben Zeitpunkt kam der
23-jährige Motorradfahrer mit seiner Suzuki aus der entgegengesetzten Richtung.
Beim Abbiegen stieß der Pkw mit dem Motorrad zusammen.

Der 23-jährige Kradfahrer zog sich durch den Aufprall leichte Verletzungen zu.
Ein Rettungswagen brachte den Mann zur weiteren Behandlung in ein nahegelegenes
Krankenhaus. Der 62-jährige Ostholsteiner blieb unverletzt.

Das Kraftrad wies diverse Schäden am gesamten Fahrzeug auf und war nicht mehr
fahrbereit. An dem Pkw befanden sich Beschädigungen im Bereich des Hecks und an
der rechten Fahrzeugseite. Der BMW war weiterhin fahrbereit. Die Höhe des
Gesamtsachschadens beläuft sich nach einer ersten Schätzung auf etwa 10 000 Euro.

Im Rahmen der Unfallaufnahme erlangten die Beamten der Polizeistation
Stockelsdorf Hinweise darauf, dass der Motorradfahrer unter dem Einfluss von
Alkohol und Betäubungsmitteln stand. Ein Atemalkoholtest ergab einen vorläufigen
Wert von 0,9 Promille. Die Beamten ordneten die Entnahme einer Blutprobe an.

Vor Ort stellten die Beamten zudem fest, dass der junge Mann nicht im Besitz
einer gültigen Fahrerlaubnis war. Darüber hinaus lag für die Suzuki keine
gültige Zulassung für den Straßenverkehr vor. Der Motorradfahrer muss sich nun
in einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Gefährdung des
Straßenverkehrs, dem Fahren ohne Fahrerlaubnis und der Inbetriebnahme des
Kraftrades ohne gültige Zulassung verantworten.

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