Waffenkontrolle am Hauptbahnhof Lübeck
Ein Strafverfahren nach dem Waffengesetz wird eingeleitet

Einsatzkräfte des 2. Polizeireviers und des Kommunalen Ordnungsdienstesführten führten Mittwoch, 23. April, am Lübecker Hauptbahnhof eine Schwerpunktkontrolle zur Durchsetzung des Verbotes von Waffen und Messern in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennah- und fernverkehrs durch. Gegen
mehrere Personen wurden Ordnungswidrigkeiten und ein Strafverfahren eingeleitete.
In der Zeit zwischen zehn Uhr und 13 Uhr kontrollierten Beamte des 2.
Polizeireviers Lübeck sowie des Kommunalen Ordnungsdienstes der Stadt circa 70
Personen im Bereich des Lübecker Hauptbahnhofes. Hierbei konzentrierten sich die
Einsatzkräfte insbesondere auf Personen aus den ankommenden Zügen sowie
diejenigen, die sich in der Wandelhalle aufhielten. Im Verlauf der Maßnahme stellten die Kontrollkräfte insgesamt sieben Verstöße fest. Darunter fielen fünf Fälle, in denen Personen Ordnungswidrigkeiten nach
dem Waffengesetz begingen. Bei diesen wurden verschiedene Waffen, darunter zwei
Taschenmesser, zwei Einhandmesser sowie ein Springmesser, sichergestellt.
Darüber hinaus wurde ein Strafverfahren nach dem Waffengesetz eingeleitet, da
bei einer kontrollierten Person ein verbotene Waffe aufgefunden wurde.
Zusätzlich kam es zu einer weiteren Strafanzeige wegen des Mitführens von
Amphetaminen, was die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach dem
Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zur Folge hatte.
Die Polizei wird auch in Zukunft Kontrollen dieser Art durchführen, um das
geltende Waffenverbot durchzusetzen.