Gewalt gegen Polizeibeamte: Mehrere Angriffe auf Einsatzkräfte in Lübeck und Ostholstein
Sämtliche Tatverdächtige sind alkoholisiert

In der Zeit von Freitag bis Dienstag (23. Mai) bis 27. Mai)
kam es bei Polizeieinsätzen zu mehrfachen Widerstandshandlungen und tätlichen
Angriffen auf Polizeibeamte. Nach ersten Erkenntnissen waren die Tatverdächtigen
in allen Fällen alkoholisiert. Teilweise zogen sich die Beamten bei den
Einsätzen Verletzungen zu, so dass diese ihren Dienst nicht fortsetzen konnten.
Am vergangenen Freitag (23. Mai) gegen 20:20 Uhr sollte ein 40-jähriger
deutscher Staatsangehöriger nach einer vorangegangenen Bedrohung und Beleidigung
im Rahmen eines Einsatzes wegen häuslicher Gewalt dem Zentralgewahrsam in Lübeck
zugeführt werden. Hierbei zeigte sich der Lübecker zunehmend aggressiv und
sperrte sich gegen die Maßnahmen. Beim Verbringen in die Gewahrsamszelle schlug
der alkoholisierte Mann einem 23-jährigen Polizeibeamten ins Gesicht, so dass
dieser medizinisch versorgt werden musste und nicht mehr dienstfähig war. Eine
weitere 29-jährige Polizeibeamtin verletzte sich ebenfalls während der Fixierung
des renitenten Mannes. Da der Tatverdächtige augenscheinlich unter
Alkoholeinfluss stand, wurde die Entnahme einer Blutprobe angeordnet und ein
Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der Körperverletzung und des
tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte eingeleitet.
Sonnabend, 24. Mai, gegen 19:40 Uhr befuhr ein 50-jähriger Deutscher mit
einem Pkw die Stockelsdorfer Straße aus Richtung Kreisverkehr in Richtung
Autobahn, als er mit dem Opel Mokka aus bisher ungeklärter Ursache von der
Fahrbahn abkam. Nach ersten Erkenntnissen überfuhr der Fahrer zunächst drei
Granitstelen und prallte schließlich gegen einen Baum neben der Fahrbahn. Der
Fahrer blieb unverletzt, zeigte sich jedoch aggressiv gegenüber den eingesetzten
Polizeibeamten. Während des Einsatzes nahmen die Beamten zudem Atemalkohol bei
dem Unfallfahrer wahr. Nachdem der Fahrer einen freiwilligen Atemalkoholtest
ablehnte, wurde die Entnahme einer Blutprobe angeordnet. Während der Entnahme
der Blutprobe zeigte sich der Mann zunehmend aggressiv und leistete Widerstand,
bei dem es jedoch zu keinen Verletzungen kam. Der Mann wird sich nun wegen des
Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs infolge des Genusses alkoholischer
Getränke und des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte verantworten müssen.
Sonnabend (24. Mai) gegen 22:35 Uhr befuhr eine 55-jährige deutsche Frau mit
ihrem Pkw die Lübecker Landstraße aus Richtung Stockelsdorf in Richtung
Ahrensbök. Am Ortsausgang Curau kam die Ostholsteinerin aus bisher ungeklärter
Ursache mit ihrem Opel Corsa von der Fahrbahn ab und prallte gegen den
Kantstein, so dass das Fahrzeug in der Folge nicht mehr fahrbereit war. Die
Fahrerin blieb unverletzt, fuhr jedoch nach ersten Erkenntnissen zunächst mit
vier platten Reifen weiter und kam schließlich auf der Gegenfahrbahn zum Stehen.
Während der Unfallaufnahme konnten die Beamten Alkoholgeruch wahrnehmen. Ein
freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen vorläufigen Wert von 2,32
Promille. Da die Unfallfahrerin sich im weiteren Verlauf zunehmend aggressiv
gegenüber den eingesetzten Beamten verhielt und Widerstand gegen die weiteren
Maßnahmen leistete, wurde diese schließlich dem Polizeigewahrsam zugeführt. Die
Beamten trugen leichte Verletzungen davon, waren aber weiterhin dienstfähig. Die
Entnahme einer Blutprobe wurde angeordnet und ein Ermittlungsverfahren wegen des
Anfangsverdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs infolge des Genusses
alkoholischer Getränke, des unerlaubten Entfernens vom Unfallort und des
Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet.
Dienstag (27. Mai) gegen 0:50 Uhr wurde eine Streifenwagenbesatzung in
Burg auf Fehmarn von einer Personengruppe um Hilfe gebeten, da ihr Bekannter,
ein 23-jähriger Deutscher, stark angetrunken war. Der alkoholisierte Mann wurde
daraufhin durch die Polizeibeamten in die Obhut der Mutter und der Freundin
übergeben. Nach kurzer Zeit verließ dieser jedoch wieder das Haus und kam auf
der Straße mit einer Person in Streit. Da der junge Mann immer aggressiver
wurde, sollte er zur Verhinderung von Straftaten in Gewahrsam genommen werden.
Während der Gewahrsamnahme schlug der Mann einem 48-jährigen Polizeibeamten ins
Gesicht und verletzte im anschließenden Handgemenge weiterhin eine 50-jährige
Beamtin. Die Polizisten wurden leicht verletzt, blieben aber weiter dienstfähig.
Die Entnahme eine Blutprobe wurde angeordnet und ein Verfahren wegen des
Verdachts des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet.