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Umschlag von Großtransformatoren im Lübecker Hafen

Verstöße gegen Genehmigungspflichten und Gefahrgutvorschriften

[LÜBECK]

Bereits Ende Mai kontrollierten Beamte des Wasserschutzpolizeireviers Lübeck den Umschlag von zwei Großtransformatoren mit einem Gewicht von jeweils rund 280 Tonnen an einem Hafenterminal in Lübeck.
Dabei wurden mehrere Verstöße gegen geltende Vorschriften festgestellt. Bei dem
Einsatz wurde ein Schwerlastkran mit einem Gesamtgewicht von etwa 750 Tonnen
verwendet. Die Gesamtbelastung pro Hub – inklusive Kran, Anschlagmitteln und
Transformatoren – betrug rund 1000 Tonnen. Damit wurde die übliche
Belastungsgrenze der Hafenanlage spürbar überschritten. Eine für diese
außergewöhnliche Nutzung erforderliche Genehmigung der Hafenbehörde konnte
allerdings vor Ort nicht vorgelegt werden. Da zum Zeitpunkt des Umschlages wechselhafte bis stürmische Wetterverhältnisse herrschten, wurde dieser trotz fehlender Unterlagen unter besonderer Beobachtung
fortgesetzt. Die Wasserschutzpolizei hat im Anschluss und in Absprache mit der
zuständigen Behörde weitere Ermittlungen zur Genehmigungspflicht eingeleitet.

Darüber hinaus mussten die Transformatoren als Gefahrgut eingestuft werden, da
sie mit Druckgas gefüllt waren. Für den Seetransport fehlten jedoch die
vorgeschriebenen Beförderungspapiere. Der Kapitän des Stückgutschiffes konnte
diese nicht vorweisen, da er laut eigener Aussage vom Auftraggeber nicht über
die Gefahrguteigenschaft informiert worden war. Aufgrund dieses Verstoßes wurde
ein Verwarngeld verhängt.

Zudem wurde festgestellt, dass der Auftraggeber der Beförderung die notwendigen
Gefahrgutdokumente für den Seetransport nicht ausgestellt hatte. Gegen ihn wurde
ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Auch wurde das Einbringen des
Gefahrgutes in den Lübecker Hafen nicht ordnungsgemäß bei der Hafenbehörde
angemeldet, was ein weiteres Verfahren gegen den Reeder beziehungsweise Agenten
zur Folge hatte. Die Wasserschutzpolizei weist in diesem Zusammenhang
ausdrücklich auf die hohe Bedeutung der Einhaltung aller Vorschriften beim
Umschlag von Gefahrgut hin, um die Sicherheit im Hafenbetrieb zu gewährleisten.
Verstöße gegen Genehmigungspflichten und Gefahrgutvorschriften werden konsequent
verfolgt.

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