Verkehrsunfall auf der A 1 – Polizei ermittelt Falschfahrer
Wirtschaftlicher Totalschaden an zwei Fahrzeugen

Am Mittwochvormittag (11. Juni) kam es auf der Bundesautobahn 1
bei Lübeck-Zentrum zu einem schweren Verkehrsunfall mit mehreren beteiligten
Fahrzeugen. Nach aktuellen Erkenntnissen wurde der Unfall durch einen
Falschfahrer verursacht, der entgegen der Fahrtrichtung auf die Autobahn auffuhr
und anschließend flüchtete. Drei Personen erlitten leichte Verletzungen, an zwei
Pkw entstand wirtschaftlicher Totalschaden. Nach bisherigem Ermittlungsstand fuhr gegen 10:25 Uhr ein Pkw an der Anschlussstelle „Lübeck-Zentrum“ auf die BAB 1 in Fahrtrichtung Fehmarn auf.
Unmittelbar nach dem Auffahren wendete das Fahrzeug über alle drei Fahrstreifen
und setzte die Fahrt entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in Richtung
Hamburg fort. Mehrere Verkehrsteilnehmende meldeten die gefährliche Fahrweise
umgehend der Regionalleitstelle der Polizei.
Ein nachfolgender Peugeot musste auf dem linken Fahrstreifen stark abbremsen, um
eine Kollision mit dem entgegenkommenden Fahrzeug zu vermeiden, und prallte
infolgedessen gegen die Mittelschutzplanke. Ein darauffolgender Hyundai konnte
nicht mehr rechtzeitig bremsen und kollidierte mit dem verunfallten Fahrzeug. Die 80- und 85-jährigen Insassen des vorausfahrenden Peugeots sowie die allein im zweiten Pkw befindliche 62-jährige Fahrerin erlitten leichte Verletzungen. An den beiden Fahrzeugen entstand wirtschaftlicher Totalschaden, die
Schadenshöhe wird derzeit auf einen Betrag im unteren fünfstelligen Bereich
geschätzt. Die Fahrzeuge wurden durch ein Abschleppunternehmen geborgen.
Dank zahlreicher Zeugenhinweise konnte der Unfallverursacher nun im Nachgang
ermittelt werden. Der 85-jährige deutsche Fahrer muss sich nun wegen des
Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs (§315c StGB), fahrlässiger
Körperverletzung (§229 StGB) sowie unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§142
StGB) verantworten. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Lübeck wurde der
Führerschein beschlagnahmt. Weiter wurden die Fahrzeugschlüssel sichergestellt
und die zuständige Fahrerlaubnisbehörde benachrichtigt.