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Fahrzeugführer entzieht sich Polizeikontrolle

Atemalkoholtest ergab einen vorläufigen Wert von 2,2 o/oo

[BAD SCHWARTAU]

Zwischen Pansdorf und Bad Schwartau entzog sich Montagabend, 14. Juli, ein Pkw-Fahrer einer polizeilichen Kontrolle. In Bad Schwartau stoppte der Wagen nachdem es zu Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer gekommen war. Während der Kontrolle stellten die Polizeibeamten unter anderem fest, dass der
Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Alkohol stand. Gegen 19:40 Uhr meldete eine Anruferin, dass sie in Pansdorf Streitigkeiten zwischen zwei Personen an einem Audi beobachtet habe. Dieser fahre nun
allerdings los. Beamte des Polizeireviers Bad Schwartau bemerkten das Fahrzeug während der
Anfahrt im Gegenverkehr und konnten ihm nach einer Wendung folgen. Der
Fahrzeugführer ignorierte die diversen Anhaltesignale des Einsatzfahrzeugs. In
der Straße Riesebusch kam der Pkw verkehrsbedingt zum Stehen. Als die
Polizeibeamten sich für die Kontrolle zu dem Audi bewegten, fuhr dieser
unvermittelt an und fuhr mit überhöhter Geschwindigkeit durch Bad Schwartau. Die
Polizisten nahmen sofort die Verfolgung auf, wobei sie beobachteten, dass der
Audi-Fahrer auf gefährdende Art und Weise an anderen Fahrzeugführern und
Radfahrern vorbeifuhr. In der Pariner Straße hielt der Fahrzeugführer
schließlich und stellte sich.

Bei dem Fahrer handelt es sich um einen 32-jährigen deutschen Staatsbürger aus
dem Münsterland. Als dieser ausstieg, bemerkten die Polizeibeamten dessen
Alkoholisierung. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen vorläufigen Wert
von 2,2 o/oo. Im weiteren Verlauf der Kontrolle stellten die Einsatzkräfte zudem
fest, dass es sich bei dem Audi um ein entwendetes Fahrzeug handelte. Außerdem
konnte der Münsterländer keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen und war aufgrund
vorheriger Delikte zur Festnahme ausgeschrieben.

Die Polizeibeamten stellten den Audi sicher und ließen eine Blutprobe zur
Feststellung der Alkoholkonzentration entnehmen. Anschließend brachten die
Polizisten den 32-Jährigen in die Justizvollzugsanstalt Lübeck. Der Beifahrer,
mit dem der Fahrer zuvor gestritten hatte, tritt in dem nun eingeleiteten
Ermittlungsverfahren als Zeuge auf. Die Polizei in Bad Schwartau hat ein Verfahren gegen den Fahrer wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs infolge des Genusses alkoholischer
Getränke und anderer berauschender Mittel, des verbotenen Kraftfahrzeugrennens
und des Verdachts des Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

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