
Der Vorsitzende des Hilfs- und Unterstützungsfonds Andreas
Breitner, Minister a.D., wird Mittwoch, 1. Oktober, von elf Uhr an in
der Polizeistation Scharbeutz, Kammerweg 39 der Polizeibeamtin Silke A. eine Zuwendung für eine Kur- und Betreuungsmaßnahme
übergeben.
Es war am 31. Juli 2024: Eine Polizeistreife wurde wegen einer angeblich
verwirrten Frau zu einem Wohnmobilstellplatz in Scharbeutz gerufen. Dort trafen
die Beamten auf eine damals 32-jährige – stark alkoholisierte – Frau. Die
zweifache Mutter sollte aufgrund ihres Zustandes nun in den Polizeigewahrsam.
Während der Festnahme und des Verbringens ins Fahrzeug löste sie immer wieder
den Gurt im Polizeifahrzeug. Plötzlich gelang es der Frau sogar, ihr Bein
hochzuziehen und der Polizistin mit voller Wucht gezielt ins Gesicht zu treten.
Die anderen Einsatzkräfte wurden bedroht und beleidigt.
Die heute 50-jährige Polizeibeamtin erlitt einen Jochbeinbruch, Kieferfraktur
und weitere Verletzungen. Sie musste im Krankenhaus behandelt werden. Nach
dieser Attacke war sie vier Monate dienstunfähig und spürt die Folgen noch
heute. Nun erhält der Polizeibeamtin für sich und ihren Mann einen 7-tägigen Aufenthalt
im Erzgebirge.
Der Hilfs- und Unterstützungsfonds für Polizeibeschäftigte und deren Familien in
Not e.V. ist eine gemeinnützige Einrichtung, die es sich seit dem Jahre 2001 zur
Aufgabe gemacht hat, im Dienst schwer verletzten oder gar getöteten
Polizeibeamten bzw. deren Angehörigen und Familien in ihrer schwierigen
Situation mit einer Zuwendung, die den speziellen Verhältnissen angemessen ist,
unter die Arme zu greifen.
Wie in den Jahren zuvor ist festzustellen, dass der polizeiliche Alltag –
Präsenzstreifen, Familienstreitigkeiten, Verkehrskontrollen, Durchsuchungen oder
Festnahmen in Schleswig-Holstein immer wieder Gefahren birgt: 1180 Taten wurden
im Jahr 2019 registriert, 2024 waren es 1.533 – 96 wurden davon von
minderjährigen Tatverdächtigen begangen.
Das bedeutet, dass es durchschnittlich jeden Tag in Schleswig-Holstein mehr als
vier Übergriffe gegeben hat. An 441 Tagen waren Polizistinnen und Polizisten im
vergangen Jahr als Folge von Gewalteinwirkungen dienstunfähig. Seit Bestehen hat
dieser Fonds in über 360 Fällen bei Polizeibeamtinnen und -beamten Unterstützung
durch Zuwendungen geleistet. Dabei wurden über 320 000 Euro ausgekehrt.
Vorsitzender Andreas Breitner: „Wir sind uns im Klaren, dass unsere
Unterstützung weder eine Verarbeitung des Erlebten noch eine Wiedergutmachung
darstellt, sie ist aber ein wichtiges Zeichen gesellschaftlicher Solidarität.“
Der Hilfsfonds arbeitet rein ehrenamtlich; Vorstandsmitglieder sind neben dem
Vorsitzenden Breitner, Minister a.D. Dr. Bernd Buchholz, Landrat Ingo Sander,
Oliver Malchow, früherer Leitender Polizeidirektor und Karl-Hermann Rehr,
Landesgeschäftsführer der GdP Schleswig-Holstein a.D.
Der Hilfsfonds verfügt über Spenden von Bürgerinnen und Bürgern, die sich der
Arbeit der Polizei verpflichtet fühlen, sowie von Gerichten und
Staatsanwaltschaften verhängten Bußgelder und Geldstrafen. Die Kontoverbindung
des Hilfs- und Unterstützungsfonds lautet: PSD Bank Nord eG,
IBAN: DE26 2009 0900 3395 0146 00 BIC: GENODEF1P08