Ostholstein

ACE – Aktion „Licht am Fahrrad“ Mehr Sicherheit in der dunklen Jahreszeit

Mit der dunklen Jahreszeit verschlechtern sich die Sichtverhältnisse im Straßenverkehr

[LÜBECK]

Unter dem Motto „Licht am Fahrrad – sehen und gesehen werden!“ hat der Kreisclub Lübeck, Ostholstein,

Lauenburg des ACE– Deutschlands zweitgrößter Auto- und Mobilitätsclub – seine Verkehrssicherheitsaktion zur Fahrradbeleuchtung in Lübeck durchgeführt. Ziel war es, auf die steigenden Risiken im Herbst- und Winterverkehr aufmerksam zu machen und insbesondere Radfahrer zu sensibilisieren. Mit der dunklen Jahreszeit verschlechtern sich die Sichtverhältnisse im Straßenverkehr erheblich: Nässe,

Nebel und frühe Dämmerung erschweren das Erkennen anderer Verkehrsteilnehmer. Im Rahmen der Aktion dokumentierten die ACE-Ehrenamtlichen Wolfgang Wenzel, Rüdiger Kleinert mit dem ACE Regionalbeauftragten Rüdiger Rohlf an drei verschiedenen Tagen den Zustand der Fahrradbeleuchtung an mehreren Standorten in Lübeck – am Gustav-Radbruch-Platz, in der Kronsforder Allee sowie Ratzeburger Allee/Mönkhofer Weg.

 

 

Von insgesamt 1310 erfassten Fahrrädern waren 1092 mit der vorgeschriebenen Beleuchtung – einem weißen Frontscheinwerfer und einer roten Rückleuchte – unterwegs. Gleichzeitig wurden zahlreiche Verstöße festgestellt: elf Prozent der Radfahrenden fuhren ohne korrekte Beleuchtung, während sechs Prozent sogar ganz ohne Licht unterwegs waren. Auch wenn der prozentuale Anteil der unzureichend

beleuchteten Fahrräder nicht besonders hoch erscheint, ist die Gefahr für alle Verkehrsteilnehmenden real. Schon eine übersehene Person kann schwerwiegende Folgen haben. Daher appelliert R. Kleinert vom ACE-Kreis Lübeck: „Nur mit ausreichender Beleuchtung radeln – für die eigene Sicherheit und die der anderen.“

 

Eine korrekt eingestellte und ausreichend helle Fahrradbeleuchtung ist für Radfahrer lebenswichtig. Empfohlen werden mindestens 20 Lux sowie eine nach der StVZO zugelassene Beleuchtung mit K-Nummer. Nach vorne muss ein weißes Licht strahlen, nach hinten ein rotes. Wer ohne funktionierende Beleuchtung unterwegs ist, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern riskiert auch ein Bußgeld von 20 Euro, im Falle eines Unfalls sogar 35 Euro. Zusätzlich sorgen Reflektoren dafür, im Straßenverkehr besser wahrgenommen zu

werden. Gesetzlich vorgeschrieben sind an den Pedalen jeweils zwei orangefarbene Reflektoren. An den Rädern müssen Speichenreflektoren, Speichensticks oder umlaufende Reflexstreifen vorhanden sein. Außerdem ist ein weißer Reflektor vorne und ein roter hinten Pflicht. Diese einfache Ausstattung erhöht die Sichtbarkeit deutlich – besonders bei Regen, Nebel oder Dunkelheit.

 

 

Der ACE appellierte zudem an Eltern, ihre Kinder mit heller Kleidung und reflektierenden Elementen auszustatten, um die Sichtbarkeit im Straßenverkehr zu erhöhen. Denn nur wer gut gesehen wird, kommt sicher nach Hause. Dieses Prinzip gilt gleichermaßen für Erwachsene und unabhängig davon, ob man zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit anderen Verkehrsmitteln unterwegs ist.

 

 Ganz nebenbei fiel den Beobachtenden aber auch auf, wie viele Radfahrende einen Fahrradhelm tragen. Von den 1310 Personen waren 74 Prozent mit Helm unterwegs, 26 Prozent verzichteten darauf. „Es freut uns, dass die meisten Radfahrenden mit Licht fahren – das

zeigt Verantwortungsbewusstsein im Straßenverkehr“, sagte Wolfgang Wenzel vom ACE. „Beim Helm besteht aber noch Luft nach oben. Ein Sturz kann jederzeit passieren, und der Helm ist der einfachste Schutz, um schwere Kopfverletzungen zu vermeiden.“ Ein Fahrradhelm kann im Ernstfall über Leben und schwere Verletzungen entscheiden. Schon bei einem Sturz mit geringer Geschwindigkeit schützt er den

Kopf wirksam vor Schädel- und Gehirnverletzungen. Darum gilt: Wer mit dem Rad unterwegs ist, sollte den Helm nicht vergessen – er kann Leben retten.

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