StockelsdorfTermine

DRK ruft zur Blutspende in Stockelsdorf auf

Wegen der kurzen Haltbarkeit einzelner Blutpräparate erinnert das DRK regelmäßig an die dringende Notwendigkeit von Blutspenden. Um die Patientenversorgung das ganze Jahr hindurch stabil halten zu können, werden Blutspenden kontinuierlich benötigt. Viele Patienten brauchen regelmäßig, oftmals über einen langen Zeitraum hinweg Bluttransfusionen.

Auch das Jahr 2021 hat die DRK-Blutspende pandemiebedingt wieder vor große Herausforderungen gestellt. Nur mit Hilfe engagierter Blutspenderinnen und -spender kann der Blutbedarf von Kliniken und weiteren medizinischen Versorgungszentren für ihre Patienten gesichert werden.

Am Dienstag, dem 23. November findet in Stockelsdorf wieder von 15:00 bis 19:00 Uhr ein Blutspende-Termin im Gemeindehaus, Ahrensböker Straße 5 statt.

Eine Terminreservierung ist für alle DRK-Blutspende-Termine erforderlich. Sie kann unter https://terminreservierung.blutspende-nordost.de/ erfolgen oder auch über die kostenlose Hotline 0800 11 949 11.

Wer sein Blut spendet, macht damit nicht nur einem Patienten oder einer Patientin ein großes Geschenk, er kann bis zu drei Menschen mit einer Spende helfen. Denn bei einer Vollblutspende werden 500 ml Blut entnommen, die im Anschluss in drei Präparate aufgetrennt werden: ein Erythrozytenkonzentrat (rote Blutkörperchen) ist maximal 42 Tage einsetzbar, ein Thrombozytenkonzentrat (Blutplättchen) ist lediglich vier bis fünf Tage haltbar, die längste Haltbarkeit hat das Blutplasma, das tiefgefroren gelagert wird und bis zu zwei Jahre nach der Herstellung einsetzbar ist.

Auch nach einer Impfung mit den in Deutschland zugelassenen Impfstoffen gegen das Corona-Virus ist eine Blutspende am Tag nach der Impfung möglich, sofern sich der Geimpfte gesund fühlt. Hinweis für Reiserückkehrer (vorbehaltlich Änderungen, die unter www.blutspende-nordost.de kommuniziert werden): Blutspendewillige, die innerhalb der letzten 10 Tage vor der Blutspende aus dem Ausland zurückgekehrt sind, müssen bei der Anmeldung einen Impf-, Test- oder Genesenen-Nachweis vorlegen – 3-G-Regel (Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein).

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