Ostholstein ordnet die Aufstallung von Geflügel an
Zum Schutz vor der Geflügelpest hat der Kreis Ostholstein die Aufstallung von Geflügel angeordnet und die Durchführung von Ausstellungen von Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln verboten.
Im Kreis Ostholstein wurde bei einem verendeten Wildvogel der hochpathogene aviäre Influenzavirus-Erregers H5N1 (Geflügelpest) nachgewiesen. Auch in anderen Teilen Schleswig-Holsteins hat es bereits zahlreiche positive Funde gegeben, die ein massives Seuchengeschehen in ganz Schleswig-Holstein befürchten lassen. Um die Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel zu vermeiden, hat der Fachdienst Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit des Kreises Ostholstein die Stallpflicht für das gesamte Kreisgebiet per Allgemeinverfügung vom 03.12.2021 mit sofortiger Vollziehung angeordnet.
Ab sofort gilt Folgendes:
I. Im gesamten Gebiet des Kreises Ostholstein dürfen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse (Geflügel sowie gehaltene Vögel) ausschließlich
- in geschlossenen Ställen oder
- unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), gehalten werden.
II. Die Durchführung von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln ist im gesamten Gebiet des Kreises Ostholstein verboten.
Den vollständigen Text der Allgemeinverfügung und weitere Informationen zum Thema Geflügelpest gibt es unter www.kreis-oh.de.