Steuerbescheinigungen der Deutschen Rentenversicherung für Rentner:innen

Immer mehr Rentnerinnen und Rentner müssen Steuern zahlen. Deshalb sammeln viele von Ihnen schon jetzt wichtige Unterlagen für die Steuererklärung zusammen. Die Rentenversicherung unterstützt die Ruheständler, indem sie die “Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt” ausstellt, in der die Rentenhöhe für das abgelaufene Jahr bescheinigt wird.

Diese Schreiben werden ab Mitte Januar verschickt. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Nord hin. 

Darin werden unter anderem die Höhe der gezahlten Rente sowie die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für das vergangene Jahr ausgewiesen. Neben jedem Betrag steht, wo genau er in der Steuererklärung eingetragen werden muss. 

Wegen der automatischen Datenübertragung von der Rentenversicherung an das Finanzamt ist es ab 2021 nicht mehr zwingend erforderlich, die Daten in die “Anlage R” und bei “Altersvorsorgeaufwand” einzutragen. Dies ist jedoch sinnvoll, wenn man die Steuererklärung elektronisch abgibt und sich vorab das mögliche Ergebnis ausrechnen lassen möchte.

Wer die Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt schon im vergangenen Jahr angefordert hatte, bekommt diese auch 2021 unaufgefordert zugeschickt. Ansonsten können Rentnerinnen und Rentner sie unter Angabe ihrer Versicherungsnummer unter www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung anfordern.

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