Informationen zum Testangebot für Beschäftigte in Kitas, Kindertagespflege und Schule

Wie angekündigt werden ab kommender Woche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegepersonen sowie Lehrkräfte und sonstige Beschäftigte an Schulen, regelmäßige Testmöglichkeiten auf das Coronavirus angeboten.

Dafür stellt das Land Mittel in Höhe von bis zu 17,2 Millionen Euro bereit. Tests sollen regelmäßig, anlassunabhängig und kostenfrei durchgeführt werden können in folgendem Rahmen:

  • Beschäftige in Schulen (Präsenz- und Wechselunterricht) und in Kitas sowie Kindertagespflegepersonen wird das Angebot gemacht, sich bis zu zwei Mal pro Woche bis zum Beginn der Osterferien (02.04.) kostenlos testen zu lassen. Das betrifft etwa 60.000 Personen. 
  • Dies gilt auch für die Beschäftigten von Horten und offener Ganztagsschule.
  • Es werden Antigenschnelltests dafür eingesetzt. Die Testungen stellen keine ärztliche Leistung dar und können daher auch von hinreichend geschultem Personal wie beispielsweise ärztlichem Assistenzpersonal oder von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Apotheken vorgenommen werden.
  • Zum Nachweis der Berechtigung sich kostenlos testen zu lassen, wird eine Arbeitgeberbescheinigung bzw. für die Kindertagespflege eine Bescheinigung durch den örtlichen Träger benötigt.
  • Die Testungen können durch teilnehmende Apothekerinnen und Apothekern, in Testzentren, bzw. -angeboten des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und teilnehmenden niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte vorgenommen werden.

    Eine Übersicht teilnehmenden Apotheken, die fortlaufend erweitert werden soll, finden Sie unter www.apothekerkammer-schleswig-holstein.de

    Eine Übersicht der möglichen DRK-Teststationen, bzw. -angebote finden Sie unter Corona Testzentren – DRK LV Schleswig-Holstein e.V. (drk-sh.de)

    Teilnehmende Ärztinnen und Ärzten werden zu finden sein über die Arztfindersuche der Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein unter https://arztsuche.kvsh.de/. Dort werden derzeit und fortlaufend teilnehmende Ärztinnen und Ärzte eingepflegt. Es ist ein Haken in dem Kästchen “Schnelltest für Kita- und Lehrkräfte” zu setzen. 

  • Die teilnehmenden Apotheker bieten teilweise Testmöglichkeiten in den eignen Räumlichkeiten oder – nach Vereinbarung mit der Einrichtung – auch vor Ort in Einrichtungen an. Die Testzentren des DRK können ohne vorherige Ankündigung von den Testwilligen aufgesucht werden. Ist eine Testung bei einer teilnehmenden niedergelassenen Ärztin oder einem Arzt gewünscht, ist mit der Praxis ein Termin zu vereinbaren.

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