Tourismusverband Schleswig-Holstein fordert Öffnungen des Tourismus ab 50er Inzidenz

Mit zunehmender Dauer des Lockdowns verschärfen sich die wirtschaftlichen Probleme der Tourismuswirtschaft. Für gesamt Schleswig-Holstein führt dies durch die hohe Bedeutung des Tourismus zu einer volkswirtschaftlichen Schwächung, die bei weiter anhaltenden Einschränkungen in vielen Teilen unumkehrbar ist.

Um weiteren wirtschaftlichen Schaden zu vermeiden, ist es dringend notwendig, Prozessabläufe zu definieren, die einen verantwortungsvollen und damit vertretbaren Umgang mit der Pandemie ermöglichen. Ein längeres oder wiederholtes Abschalten der Wirtschaft ist kaum mehr vermittelbar und vernichtet Strukturen. Notwendige Öffnungen dürfen dabei jedoch nicht zu einem neuen Infektionsgeschehen beitragen, um eine dritte Pandemiewelle sowohl aus der Perspektive der Gesundheit der Bevölkerung als auch aus Sicht von Betrieben und Volkswirtschaft zu vermeiden.

„Wir fordern eine Abkehr von den undifferenzierten Schließungen hin zu klugen, sicheren und verantwortungsvollen Öffnungen der Tourismuswirtschaft im Rahmen eines bundesweiten verlässlichen Grundgerüsts mit regionalen Differenzierungen“, so Stephanie Ladwig, Vorsitzende des Tourismusverband Schleswig-Holstein (TVSH).

Der Deutschland-Tourismus ist kein Pandemietreiber. Das hat auch das RKI in seinem Papier „ControlCOVID“ sehr deutlich gemacht. Unterkunftsbetriebe stellen demnach nur ein niedriges Infektionsrisiko dar und sollen ab einer Inzidenz von unter 50 mit den bestehenden Hygienekonzepten noch vor der Gastronomie geöffnet werden können. In diesem Punkt weicht die RKI-Empfehlung vom bisherigen Stufenplan des Landes Schleswig-Holstein ab. „Die Aussagen des RKI sollten Anlass für die Landesregierung sein, ihren Stufenplan anzupassen und diese Position auch aktiv in die anstehende Diskussion von Bund und Ländern am 3. März einzubringen“ betont Peter Douven, stellvertretender Vorsitzender des TVSH.

Bei der Beurteilung dürfen dabei nicht allein die Inzidenzwerte eine Rolle spielen, vielmehr sind zur Beurteilung weitere Faktoren heranzuziehen, wie z.B. die Zunahmen und Verfügbar-keiten von Tests, der zunehmende Schutz der vulnerablen Gruppen durch Impfungen sowie die bereits in Teilen Deutschlands umgesetzten digitalen Lösungen der personifizierten Kon-taktnachverfolgung in Betrieben mit Schnittstellen zur Software in den Gesundheitsämtern.

Im Ergebnis müssen Beherbergungsbetriebe früher als im Papier der Landesregierung vorgesehen öffnen dürfen, da die Infektionsrisiken dort mit den üblichen Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln eher gering sind. Durch die Kombination mit der Forderung des TVSH, verbindliche Tests – Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests – für Einreisende nach Schleswig-Holstein verpflichtend zur Grundlage einer Öffnung zu machen, ist die Öffnung der Tourismusbetriebe vertretbar.

Folgende Punkte sind dabei entscheidend:

1. „Doppel-Teststrategie“ als zentrale Voraussetzung für sicheres Reisen in und nach Schleswig-Holstein

Eine Wiedereröffnung der Beherbergungsbetriebe in Schleswig-Holstein darf nicht dazu führen, dass Reisen aus Gebieten mit hohem Infektionsgeschehen zu Infektionen in Schleswig-Holstein führen. Übernachtungsreisen dürfen nur Personen antreten, die in ihren Herkunftsorten innerhalb von 48 Stunden vor ihrer Ankunft nachweislich negativ auf das Coronavirus getestet wurden (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test) oder über einen Impfvollschutz verfügen. Die Orte und Regionen in Schleswig-Holstein sind auf der anderen Seite gefordert, entweder in eigener Regie (z.B. Sylter Testzentrum) oder aber in Zusammenarbeit mit Apotheken (z.B. Testzentrum Scharbeutz/Timmendorfer Strand), Hilfsorganisationen oder medizinischen Versorgungszentren Testkapazitäten für Antigenschnelltests zu organisieren. Damit können dann MitarbeiterInnen der Tourismusbetriebe und die einheimische Bevölkerung getestet werden. Die neuen Selbsttests können innerhalb dieser „Doppel-Teststrategie“ einen ergänzenden – nicht ersetzenden – Baustein bilden, um die Sicherheit weiter zu erhöhen.

2. Digitale Nachverfolgung in den Betrieben etablieren und mit den Gesundheitsämtern verknüpfen

Für die schnelle und lückenlose Kontaktnachverfolgung ist der Einsatz digitaler Lösungen unverzichtbar. Mittels praktikabler App-Lösungen (z.B. Luca App) ist unverzüglich mit Nachverfolgungsmöglichkeit und Meldesystematik für die Besuche von Gastronomie, Hotellerie, Freizeiteinrichtungen und Veranstaltungen nachzubessern. Die Schaffung von Schnittstellen zu den digitalen Anwendungen der Gesundheitsämter ist zwingend notwendig, um schnell und effizient die Nachverfolgung zu gestalten.

3. Abstands- und Hygienekonzepte anpassen und deren Einhaltung wirksam kontrollieren

Die Tourismusakteure tragen eine gesellschaftliche Verantwortung für den Infektions- und damit Gesundheitsschutz – sowohl für die Mitarbeiter und die Gäste als auch für die einheimische Bevölkerung. Deshalb haben die Tourismusakteure in den vergangenen Monaten enorme Anstrengungen unternommen, um dem Schutz der Gesellschaft und der Gesundheit oberste Priorität einzuräumen und dennoch Tourismus im Lande zu ermöglichen. Hygienekonzepte, analoge und digitale Besucherlenkungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Abstandseinhaltung müssen konsequent weiter angepasst und umgesetzt werden. Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens müssen durch Polizei- und kommunale Behörden angemessen kontrolliert und bei Verstoß auch sanktioniert werden.

4. Die Bundesregierung wird zudem aufgefordert, die Impfung der Bevölkerung mit höchster Priorität zu verfolgen und schnellstmöglich in allen Impfgruppen umzusetzen.

Der TVSH hat bereits im Januar in seinem Papier aufgezeigt, wie verantwortungsvolle Öffnungen aussehen können. „Sollte sich eine bundesweite Öffnung des Tourismus bei der anstehenden Beratung von Bund und Ländern nicht durchsetzen lassen, fordert der TVSH im Sinne der regionalen Differenzierung eine Rücknahme der Beschränkungen im Schleswig-Holstein-Tourismus unterhalb einer Schwelle von einer 50er-Inzidenz – mit der Umsetzung der genannten Punkte ist dies vertretbar“, so Douven.

Auch wenn es gelingt, diese Perspektive für die Betriebe zu eröffnen, werden sowohl die unmittelbar als auch die mittelbar betroffenen touristischen Betriebe in den nächsten Wochen und Monaten weiter finanzielle Unterstützung benötigen. Ladwig dazu: „Für einen schnellen und unbürokratischen Ausgleich der finanziellen Verluste setzt sich der TVSH auch weiterhin bei Land und Bund ein.“

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