“Ich fahr mit dem Fahrrad / E-Scooter zur Party, ich will ja was trinken.” Hah! Falsch gedacht. Für den E-Scooter gelten die gleichen Vorschriften wie für das Fahren eines PKW. Und wer betrunken Fahrrad fährt und dabei mit 1,6 Promille Alkohol oder mehr erwischt wird, kann den PKW-Führerschein verlieren.
Nahezu täglich werden Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen erwischt. Vielen scheint nicht bekannt zu sein, dass bei der Fahrt auf einem E-Scooter dieselben Vorschriften gelten, wie für einen Autofahrer. Einige sind regelrecht erstaunt und geben in den Kontrollen an, dass sie sich in ihrem Zustand nie ans Steuer gesetzt hätten und extra den E-Scooter genommen haben. Verlockend könnte in diesem Zusammenhang die flächendeckende Verfügbarkeit und der unkomplizierte Gebrauch der Miet-E-Scooter sein. Vor deren Gebrauch sollte man sich allerdings über seine eigene Fahrtüchtigkeit im Klaren sein.
Es gelten die folgenden Bestimmungen:
- E-Scooter dürfen nicht unter dem Einfluss von Drogen gefahren werden.
- Bei über 0,5 Promille begeht man eine Ordnungswidrigkeit.
- Bei über 1,1 Promille begeht man eine Straftat.
- Ab 0,3 Promille und Ausfallerscheinungen (Unfall/Fahrweise/etc.) könnte bereits eine Straftat vorliegen.
Auch wenn zum Fahren eines E-Scooters kein Führerschein benötigt wird, können solche Fahrten zum Verlust einer bestehenden Fahrerlaubnis oder Verlängerung der Probezeit führen.