Ausgangsbeschränkung heißt nicht Ausgangssperre

Die Ausgangsbeschränkung in Bayern ist für viele weit weg, aber gar nicht so abwegig. Sie wurde nötig, weil zu viele Menschen immer noch in Gruppen unterwegs waren.

Ab in Kraft treten der neuen Regelung dürfe es keine Menschenansammlungen mehr geben. Die Polizei werde dies kontrollieren, versprach Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU).

Und aich in Baden-Württemberg sind wegen der Corona-Krise Zusammenkünfte von mehr als drei Menschen an öffentlichen Orten ab sofort verboten. Zudem müssen ab Samstag Restaurants geschlossen bleiben, wie Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sagte.

Schleswig-Holstein hat einige Maßnahmen bereits umgesetzt, aber Baumärkte z.B. sind bei uns noch geöffnet. Das heißt allerdings nicht, dass aus Langeweile darin herumgeschlendert werden soll.

Die Ausgangsbeschränkung in Bayern hat zur Folge, dass kontrolliert werden kann und bei Verstoß ein Bußgeld – nach dem Infektionsschutzgesetz sind Strafen von bis zu 25 000 Euro möglich-verhängt werden kann. Die Ausnahme für Arztbesuche gilt nicht für Ergo- oder Logotherapeuten, deren Praxen geschlossen werden, aber in Notfällen für Besuche beim Physiotherapeuten. Im Freien Sport zu treiben, sei weiter erlaubt, sagte Söder – wie eben auch Spaziergänge mit der eigenen Familie oder dem Hund. Söder appellierte aber erneut an die Bevölkerung: “Bleiben Sie zu Hause, gehen Sie nur in Ausnahmefällen nach draußen.” Man solle auch daheim keine Partys mehr feiern, auch beispielsweise nicht die Nachbarskinder zu sich einladen.

Alle Restaurants werden jetzt generell geschlossen, für sie galten in Bayern bisher eingeschränkte Öffnungszeiten. Erlaubt sind nur noch die Ausgabe von Essen-to-go, an Drive-in-Schaltern oder Essenslieferungen nach Hause. In Schleswig-Holstein ist diese Maßnahme schon umgesetzt worden.

Zudem werden in Bayern nun auch Friseursalons sowie Bau- und Gartenmärkte geschlossen, die bislang noch offen waren. Bewohner in Alten- und Pflegeheimen dürfen nur noch besucht werden, wenn sie im Sterben liegen. Besuche im Krankenhaus sind nur noch in drei Fällen erlaubt: bei Sterbefällen, für Eltern, die ihr krankes Kind sehen wollen, und für Väter, die ihr neugeborenes Kind und die Mutter besuchen.

Schleswig Holstein hat einige dieser Maßnahmen bereits umgesetzt. Ein klares Verbot für Menschenansammlungen gibt es bis dato nicht, hier setzt man noch auf die Vernunft der Bürger*innen, sollte sich aber abzeichnen, dass dies nicht funktioniert, steht eine Ausgangsbeschränkung auch für unser Bundesland zur Disposition.

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