Jeder kann der Feuerwehr helfen

Die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde haben zwar keine Personalnot, aber “etwas Mithilfe aus der Bevölkerung wäre schon schön“, sagt Roland Becker, Ortswehrführer bei der FF Stockelsdorf.

Das kann jeder tun:

Selbstverständlich sollten eigentlich freigehaltene Feuerwehrzufahrten sein. In engen Straßen oder auch Spielstraßen sollte man nur auf gekennzeichneten Flächen parken, denn im Zweifelsfalle behindert man sonst Löschfahrzeug an der Durchfahrt.

Ganz wichtig ist: Nicht auf oder dicht neben den Hydranten parken ! Das führt zu Zeitverlust im Ernstfall und sollte schon aus Eigeninteresse ein No-Go sein.

In der Goßgemeinde Stockelsdorf gibt es vielerorts Unterflur-Hydranten, d.h. die Wasserversorgung ist durch eine gekennzeichnete Bodenplatte für die Feuerwehr zugänglich. Und hier beginnen die Schwierigkeiten: Viele wissen es gar nicht oder achten nicht darauf.

Stromverteilerkästen werden grad noch wahrgenommen, da sie gut sichtbar sind, der 5 Meter Abstand zur Kreuzung wird ab und zu noch eingehalten, aber wer kümmert sich schon um Bodenplatten? Sollten Sie aber!

Muss die Feuerwehr einen Hydranten setzen, braucht sie Platz dafür, schließlich müssen auch die Schläuche dort angeschlossen werden und die kann man nicht mit einem Knick verlegen, um das dort stehende Auto zu umrunden. Erst einmal den Autobesitzer in der Nachbarschaft aus dem Bett zu klingeln bedeutet Zeitverlust und Feuer breitet sich schnell aus. Löschfahrzeuge haben zwar einen Wassertank an Bord, der die ersten Minuten überbrücken kann, doch wenn der Wassertrupp keinen freien Hydranten findet, dann wäre es schnell vorbei mit der Wasserversorgung.

Auch von Schnee, Eis und anderem Unrat sollte man im Eigeninteresse den Unterflur-Hydranten (Bodenplatte) freihalten. So können sie schneller gefunden werden. Es ist schon schwierig genug, unter Zeitdruck eine vereiste Bodenplatte zu lösen, dann ist es hilfreich, wenn man diese wenigstens nicht noch suchen muss.

Und wer jetzt denkt: Kann mir doch egal sein, ich hab ja kein Haus……auch in Mietswohnungen können Feuer ausbrechen.

Der genaue Wortlaut in der StVO § 12 (3) 4.:

Präventionsmaßnahmen gelten natürlich weiterhin: Kerzen nicht unbeaufsichtigt lassen, Feuer gehört nicht in die Hände von kleinen Kindern, Herdplatte und Bügeleisen abstellen, wenn man das Haus verlässt, usw.

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