Schulen und Kitas ab Montag geschlossen
Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur informiert:
Um die Infektionskette des Coronavirus weiter einzudämmen, hat die Landesregierung heute (13. März) entschieden, dass Schulkinder und Kitakinder ab Montag zu Hause bleiben sollen. Ab kommenden Montag gilt Folgendes:
Der Lehrbetrieb an Schulen ab Klasse 7 – Klasse 13 wird ab Montag, 16. März, ausgesetzt bis zum Ende der Osterferien (19. April) Schülerinnen und Schüler haben keinen Unterricht an den Schulen. Alle Abschlussprüfungen, insbesondere die Abiturprüfungen, werden auf die vorgesehen Alternativtermine (Nachprüfungen) nach den Osterferien verlegt. Die Landesregierung ist bestrebt sicherzustellen, dass alle Schülerinnen und Schüler ihre Prüfungen absolvieren und ihre Abschlüsse im laufenden Schuljahr erreichen können, um eine Fortsetzung der Bildungslaufbahn zu ermöglichen.
Der Lehrbetrieb an Schulen von Klasse 1 – 6 wird ab Montag, 16. März ausgesetzt bis zum Ende der Osterferien (19. April). Für Kinder der Klassen 1 – 6 wird zunächst bis Mittwoch 18. März weiterhin eine Betreuung in den Schulen ermöglicht, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen: Beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil arbeitet in einem Bereich, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist und diese Eltern keine Alternativ-Betreuung ihrer Kinder organisieren können. Zu den Arbeitsbereichen gehört beispielsweise die Infrastruktur des Gesundheitsbereiches (u.a.Kliniken, Pflege, Unternehmen für Medizinprodukte), Versorgung (Energie, Wasser, Lebensmittel, Arznei), Justiz, Polizei, Feuerwehr, Erzieherinnen/er, Lehrerinnen/er. Das Land wird in Abstimmung mit den Schulen bis Mittwoch 18. März das weiterer Verfahren und eventuell weiterhin bestehende Bedarfe prüfen.
Die Kinderbetreuung an Kitas wird ab Montag, 16. März ausgesetzt bis zum Ende der Osterschulferien (19. April). Für diese Kinder wird zunächst bis Freitag 20. März weiterhin eine Betreuung in den Betreuungseinrichtungen ermöglicht, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen: Beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil arbeitet in einem Bereich, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist unddiese Eltern keine Alternativ-Betreuung ihrer Kinder organisieren können. Zu den Arbeitsbereichen gehört beispielsweise die Infrastruktur des Gesundheitsbereiches (u.a.Kliniken, Pflege, Unternehmen für Medizinprodukte), Versorgung (Energie, Wasser, Lebensmittel, Arznei), Justiz, Polizei, Feuerwehr, Erzieherinnen/er, Lehrerinnen/er. Das Land wird in Abstimmung mit den Schulen bis Freitag, 20. März das weiterer Verfahren und evtl. weiterhin bestehende Bedarfe prüfen.
Förderzentren werden aufgrund ihrer individuellen Betreuungsstruktur bei Bedarf weiterhin eine notwendige Betreuung anbieten.
Schulen und Kitas werden derzeit über das Vorgehen informiert.
Das Landeskabinett wird am Nachmittag über ein weitgehendes Maßnahmenpaket zur Eindämmung des Coronavirus entscheiden. Im Anschluss wird die Landesregierung dazu informieren.
Verantwortlich für diesen Pressetext: David Ermes | Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur