Geburtsjahrgänge 1965 – 1970 müssen jetzt noch Führerscheine umtauschen
Seit dem Jahr 2019 besteht die europaweite Verpflichtung zum Umtausch aller Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurde. Die Frist ist immer vom Geburtsjahrgang bzw. Ausstellungsjahr des Führerscheins abhängig.
Bis zum 19.01.2024 müssen die Geburtsjahrgänge 1965-1970 ihren Führerschein umgetauscht haben. Um lange Verzögerungen zu vermeiden bittet der Kreis Ostholstein alle betroffenen Personen, ihren Führerschein bereits im Herbst und rechtzeitig vor dem Fristablauf zu tauschen.
Die Geburtsjahrgänge nach 1970 und alle Inhaber eines alten Kartenführerscheinmodells (ausgestellt zwischen 1999 und 18.01.2013) werden gebeten, noch keinen Antrag zu stellen.
Für den Umtausch des Führerscheins ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Diese kann online über die Internetseite der Fahrerlaubnisbehörde (www.kreis-oh.de/FührerscheinstelleOstholstein) erfolgen.
Zu dem Termin sind der gültige Personalausweis oder der gültige Reisepass mit einer Meldebescheinigung, der Führerschein und ein aktuelles biometrisches Lichtbild mitzubringen. Außerdem ist bei Antragstellung eine Karteikartenabschrift vorzulegen, wenn der Führerschein zuletzt von einer anderen Führerscheinstelle ausgestellt wurde. Die Karteikartenabschrift ist vom Antragsteller bei der alten Ausstellungsbehörde anzufordern.