Mit Nitrat belastete Gebiete in SH werden sichtbar gemacht

Der Bundesrat hat am Freitag (18. September) die Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten verabschiedet. Der Bund führt damit eine bundesweit einheitliche Methodik für die Ausweisung der sogenannten roten Gebiete ein, in denen weitere Auflagen zum Grundwasserschutz notwendig sind.

Schleswig-Holstein wird diese roten Gebiete nun neu zuweisen und die Landesdüngeverordnung bis Ende 2020 entsprechend novellieren.

“Jetzt ist endlich der Weg frei für die Ausweisung der roten Gebiete bis zum Jahresende. Für die Landwirtinnen und Landwirte gibt es bald endlich Klarheit. Der zu lange aufgeschobene Prozess der Düngeverordnung kann nun einen vorläufigen Abschluss finden”, sagte Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht.

Die Anforderung, auch durch Phosphoreinträge eutrophierte Gebiete auszuweisen, ist nicht neu, sie wurde im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahren mehrfach von der Kommission vorgebracht und war bereits in der Düngeverordnung 2017 enthalten.

Schleswig-Holstein hatte zusammen mit zwei weiteren Bundesländern bereits auf dieser Basis durch Phosphor eutrophierte Gebiete in der Landesdüngeverordnung 2018 ausgewiesen. Mit der nun verabschiedeten Verwaltungsvorschrift liegen eindeutige Regelungen für eine einheitliche Gebietsausweisung in allen Bundesländern vor. Gemäß der bundesweit geltenden Düngeverordnung besteht zudem die Möglichkeit, auf eine Ausweisung von eutrophierten Gebieten zu verzichten und stattdessen landesweit die Regelungen für Gewässerabstände zu verschärfen. “Wir prüfen derzeit, ob diese Möglichkeit im Verbund mit den Nachbarländern angewendet werden kann”, so Albrecht.  

Für die Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete sieht die allgemeine Verwaltungsvorschrift ein dreistufiges Verfahren vor: Ausgehend von den Grundwasserkörpern, die gemäß der Wasserrahmenrichtlinie aufgrund von Nitrat in schlechtem Zustand sind oder die mit Nitrat belastete Messstellen aufweisen, werden in einem ersten Schritt Teilgebiete abgegrenzt, in denen die Nitratkonzentrationen über 50 mg/L oder über 37,5 mg/L mit steigendem Trend liegen. In diesen Teilgebieten wird im zweiten Schritt über eine standörtliche Modellierung unter Berücksichtigung bodenkundlicher und hydrogeologischer Kriterien der maximal tolerierbare Stickstoffüberschuss ermittelt, bei dem eine Konzentration von 50 mg/L Nitrat im Sickerwasser eingehalten wird. Dieser errechnete maximal tolerierbare Stickstoffüberschuss wird im dritten Schritt abgeglichen mit den tatsächlichen Stickstoffüberschüssen, die vom Thünen-Institut deutschlandweit ermittelt wurden. Gebiete, in denen der tatsächliche Überschuss über dem maximal tolerierbaren Überschuss liegt, werden als Nitrat belastete Gebiete ausgewiesen.

Nach Ausweisung der beiden Gebietskulissen sind dann für diese Gebiete strengere Anforderungen bei der Stickstoff- und Phosphat-Düngung – teilweise bundesweit, teilweise landesseitig – zwingend einzuführen.

Hintergrund

Die bereits im Frühjahr vom Bundesrat beschlossene neue Düngeverordnung sieht vor, das zum Teil stark mit Nitrat belastete Grundwasser besser zu schützen. Dazu müssen das Düngemanagement weiter verbessert und der Einsatz von Mineraldünger verringert werden.

Weitere Informationen

Wie das Grundwasser in Schleswig-Holstein kontinuierlich überwacht wird und in welchem Zustand es sich befindet, lesen Sie hier: https://www.schleswig-holstein.de/messstellen

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