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Ladendiebstahl und Widerstand

[LÜBECK]

Ein Jugendlicher wurde Mittwochabend (17. September) vom Personal
eines Discounters beim Diebstahl von Alkohol und Snacks beobachtet. Als der
Jugendliche zur Rede gestellt wurde, schlug er einem Mitarbeiter ins Gesicht.
Später auf dem 1. Polizeirevier beleidigte der Tatverdächtige die Polizeibeamten
und versuchte, sie zu verletzen. Die Polizei ermittelt nun wegen räuberischen
Diebstahls, Körperverletzung sowie Beleidigung und Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte.

Der Personal eines Discounters in der Kanalstraße in der Lübecker Innenstadt
bemerkte am Mittwochabend gegen 20.50 Uhr einen Jugendlichen, der ohne Bezahlung
den Kassenbereich mit drtei Flaschen Alkohol und mehreren Snacks verlassen hätte.
Die beiden Mitarbeiter folgten dem Tatverdächtigen, der in Richtung Kanal
gelaufen wäre. Sie stellten den Jugendlichen zur Rede, woraufhin dieser dem
männlichen Mitarbeiter mit der Faust ins Gesicht geschlagen hätte und geflohen
wäre.

Polizeibeamte konnten den Tatverdächtigen und dessen zwei Begleiter bei der
Skaterbahn feststellen. Da vor Ort die Beteiligung der drei Personen an dem
Diebstahl nicht geklärt werden konnte, wurden sie zum 1. Polizeirevier gebracht.
Bei einer Durchsuchung der Personen wurde eine weitere Flasche Alkohol gefunden,
die ebenfalls zuvor entwendet worden war.

Bei dem Tatverdächtigen handelt es sich um einen 17-jährigen Ukrainer aus
Hamburg. Die zwei Begleiter sind ebenfalls Ukrainer und sind beide 20 Jahre alt.
Der 17-jährige konnte aufgrund der Beschreibung der Mitarbeiter des Discounters
als Tatverdächtiger identifiziert werden.

In dem Räumlichkeiten des 1. Polizeireviers leistete der Jugendliche Widerstand
und beleidigte die eingesetzten Beamten. Zudem verletzte er sich selber,
indem er mit dem Kopf gegen die Wand schlug. Der junge Ukrainer wurde durch den
Rettungsdienst versorgt, Polizeibeamte wurden nicht verletzt. Der Jugendliche
war alkoholisiert, ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,5 Promille.

Gegen den Jugendlichen wird nun wegen des Verdachts des räuberischen Diebstahls,
Körperverletzung, Beleidigung sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
ermittelt. Einer seiner Begleiter wird sich wegen des Verdachts des Diebstahls
verantworten müssen.

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