Aufstallpflicht, Leinenpflicht für Hunde, Katzen müssen drinnen bleiben

Im Kreis Segeberg ist die Geflügelpest ausgebrochen. Ein aufmerksamer Tierhalter aus Heidmühlen hatte sich am gestrigen Sonntag an den amtstierärztlichen Rufbereitschaftsdienst gewandt, da innerhalb von drei Tagen mehr als 30 Prozent seiner Hühner verendet sind. Zuvor war eine Wildente im Gehege gelandet und gestorben. Der Geflügelbestand wurde amtstierärztlich klinisch untersucht, es wurden Tupferproben von den verendeten Hühnern entnommen und epidemiologische Ermittlungen durchgeführt.

Der leitende Kreisveterinär Markus Overhoff stellte schließlich den Verdacht des Ausbruchs der Geflügelpest amtlich fest und ordnete die Tötung des Geflügelbestands an (36 Tiere).

Sowohl die inzwischen vorliegenden Untersuchungsergebnisse des Landeslabors als auch die des nationalen Referenzlabors, dem Friederich-Loeffler-Institut, weisen bei allen sechs verendeten Hühnern hochpathogene aviäre Influenza (Geflügelpest) vom Subtyp H5N8 nach. Zudem wurde bereits am vergangenen Freitag bei einer Wildgans, die verendet in Nahe gefunden worden ist, das hochpathogene Influenza-A-Virus des Subtyps H5 im Landeslabor nachgewiesen. Die Bestätigung durch das Friederich-Loeffler-Institut steht für diesen Befund noch aus.

Weiteres Übergreifen des Virus verhindern

„Das Friedrich-Loeffler-Institut geht bisher davon aus, dass der nachgewiesene Subtyp kein zoonotisches Potenzial besitzt, also Menschen durch dieses Influenzavirus nicht gefährdet sind“, sagt Landrat Jan Peter Schröder. „Wir müssen jetzt aber unbedingt verhindern, dass die Geflügelpest von Wildvögeln auf weitere Nutz- und Haustierbestände übergreifen kann.“ Per Allgemeinverfügung hat der Kreis Segeberg daher die in der Geflügelpestverordnung und dem Tiergesundheitsgesetz für diesen Fall vorgesehenen und erforderlichen Maßnahmen eingeleitet. Im gesamten Kreis gilt ab Dienstag, 10. November, unter anderem eine Aufstallpflicht, was bedeutet, dass Geflügel nicht mehr ins Freie darf. Darüber hinaus dürfen auch Hunde und Katzen nicht mehr frei umherlaufen.

Für Hunde gilt eine Anleinpflicht, Freigängerkatzen müssen drinnen bleiben.

Um die betroffene Geflügelhaltung in Heidmühlen richtet der Kreis aktuell einen Sperrbezirk mit einem Radius von drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von zehn Kilometern ein. Bis auf weiteres dürfen in dem Sperrbezirk unter anderem keine Vögel und Bruteier aus einem Bestand entfernt werden. Auch frisches Fleisch und Fleischerzeugnisse, die von Vögeln oder Federwild aus dem Sperrbezirk gewonnen wurden, dürfen den Sperrbezirk nicht verlassen. Im Sperrbezirk sind 24 Betriebe mit insgesamt ca.300 Stück Geflügel betroffen; im Beobachtungsgebiet sind es 217 Betriebe mit ca. 340.000 Stück Geflügel.

Tierseuchenrechtliche Maßnahmen

Grundsätzlich gelten für alle Personen, die Geflügel halten, dieselben tierseuchenrechtlichen Maßnahmen – gleichgültig ob es sich um gewerbliche oder private (Hobby)-Haltungen handelt. „Geflügelpest lässt sich sehr leicht über die Kleidung, Schuhe, Hände usw. verbreiten. Ein wenig Mist unter den Schuhen reicht beispielsweise aus, um damit das Virus weiter zu tragen“, sagt leitender Amtsveterinär Markus Overhoff. Deshalb sollten die bewährten Biosicherheitsmaßnahmen von allen Geflügelhalter*innen beachtet werden: So sollte beim Betreten der eigenen Ställe Schutzkleidung (zum Beispiel ein stalleigener Overall und Schuhe/Stiefel) getragen werden. An den Eingängen der Ställe sollten mit Desinfektionsmittel getränkte Desinfektionsmatten ausgelegt werden. Die Hände sollten vor Betreten der Ställe gewaschen und desinfiziert werden. Betriebsfremde Personen haben grundsätzlich keinen Zugang zu Ställen. Das Auftreten von vermehrten Todesfällen muss an die Veterinärbehörde gemeldet werden.

Tote und sterbende Vögel sollten grundsätzlich nicht angefasst werden. „Wir wissen, dass der Prozess des Sterbens für Beobachtende nur schwer zu ertragen ist“, sagt leitender Amtsveterinär Markus Overhoff. „Aber das einzige, was man in diesem Moment noch für einen Vogel tun kann, ist Respekt zu zeigen und ihn friedlich sterben zu lassen. Wer sich ihm nähert, löst einen Fluchtreflex aus und macht es für das Tier dadurch nur noch schlimmer.“

Tote Vögel melden!

Bürger*innen, die einen toten Greifvogel, eine Ente, Gans oder einen anderen verendeten Wasservogel finden, sollte diesen melden. Das Kreis-Veterinäramt ist telefonisch zu erreichen unter 04551 / 951 9334 sowie per E-Mail an veterinaer@segeberg.de. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das Kreisveterinäramt über den Fund toter Vögel durch die Rettungsleitstelle (Telefon 112) zu informieren.

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