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Aktuelle Informationen zu den Infektionszahlen

Eine Aktuelle Gegenüberstellung der positiv getesteten Infektionen aus der Region Stockelsdorf / Bad Schwartau aus der Woche vor Weihnachten zum 04.01.2022.

Die Infektionen in Stockelsdorf sind leicht gesunken, dafür in Bad Schwartau angestiegen. Hohe Differenz in Ahrensbök. Gesundheitsämter haben bereits zugegeben, dass sie nicht mehr hinterherkommen. Selbst der Gesundheitsminister vermutet eine hohe “Dunkelziffer” an Infektionen. Trotzdem lassen sich an Statistiken Trends erkennen. Und der momentane Trend heißt leider: Weiter steigende Zahlen an Infektionen und kein Ende in Sicht.

Es geht weiter nach OBEN!

So ist z.B. wegen der anhaltenden Ausbreitung der Omikron Variante des Covid-19 Virus der Zugang zum Stockelsdorfer Rathaus ab sofort nur noch mit FFP2 Maske und nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich, teilte die Verwaltung mit.

Für den Fall, dass Personen positiv auf das Corona-Virus getestet werden (PCR-Test, Schnelltest, Selbsttest), gilt im Kreis Ostholstein weiterhin eine Absonderungspflicht. Betroffene Personen haben sich dann unverzüglich zu isolieren und den Kontakt zu anderen Personen zu meiden. Bei positiven Selbst- oder Schnelltests ist ein PCR-Test vornehmen zu lassen. Die Isolation ist bis zum Bekanntwerden des PCR-Testergebnisses beizubehalten. Ist das PCR-Testergebnis negativ, ist keine Absonderung / Isolation mehr erforderlich.

Bitte sehen Sie aufgrund der aktuellen hohen Belastung des Gesundheitsamtes davon ab, wegen eines positiven Testergebnisses beim Fachdienst Gesundheit anzurufen oder eine E-Mail zu senden.
Dies gilt auch für enge Kontaktpersonen von positiv getesteten Personen. 

Gehen Sie bitte wie folgt vor:

Bei Personen mit einem positiven PCR-Test wird der Fachdienst Gesundheit durch das Labor oder die Teststation direkt informiert und sendet Ihnen eine SMS mit einem Link, über den Sie dann Ihre Daten in ein Meldeformular an das Gesundheitsamt – mit PCR-Testergebnis sowie Namen und Erreichbarkeit – eintragen können. Im Formular kann ggf. auch eine Quarantänebescheinigung beantragt werden.

Nur wenn der Link der SMS nicht funktionieren sollte, oder Sie trotz positiven PCR-Tests mehere Tage keine Nachricht vom Gesundheitsamt erhalten, senden Sie bitte ein E-Mail mit Ihren o.g. Daten an buergertelefon-oh@kreis-oh.de. Dieser nimmt dann mit Ihnen Kontakt auf. Dies kann aufgrund der hohen Auslastung unter Umständen aber einige Tage in Anspruch nehmen.

Enge Kontaktpersonen haben sich abzusondern nach den Vorgaben der Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Infektion durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) oder der Einstufung als enge Kontaktperson in einer geeigneten Häuslichkeit vom 29.12.2021, soweit keine Ausnahmegründe vorliegen.
Sie werden dann kontaktiert, wenn eine besondere Gefahrenlage durch das Gesundheitsamt angenommen wird.
Nur bei engem Kontakt mit Personen, die nachweislich mit der Omikron-Variante infiziert waren, gilt auf jeden Fall die Absonderungspflicht sowie die Meldepflicht über buergertelefon-oh@kreis-oh.de oder telefonisch unter 04521 788-755.
Quelle: Webseite Kreis Ostholstein

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