Maskenpflicht in Ostholstein auf Kitas ausgeweitet
In Ostholstein gilt ab Montag eine neue Allgemeinverfügung. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen des Kreisgebiets gilt bis zum 31. Januar 2021. Besondere Regelungen gelten ab Montag in der Kindertagesbetreuung, zunächst bis zum 15. März 2021.
Darüber hinaus gilt auch weiterhin, dass positiv getestete Personen und Menschen, die mit diesen engen Kontakt hatten, verpflichtet sind, sich umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben und sich unverzüglich beim Fachdienst Gesundheit des Kreises Ostholstein zu melden.
- In Angeboten der Kindertagesbetreuung (Elementar, Krippe, Hort und Kindertages- pflege) haben alle erwachsenen Personen – und somit auch die pädagogischen Fachkräfte – eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, § 2 a Absatz 1 der Corona-Be- kämpfungsVO gilt entsprechend. Dabei können die pädagogischen Fachkräfte in der Betreuung der Kinder mit Blick auf das Kindeswohl situationsabhängig, z. B. zur gezielten Sprachförderung oder beim Streitschlichten und Trösten der Kinder, vorüber- gehend auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verzichten.
- Diese Allgemeinverfügung gilt ab 11.01.2021, 0.00 Uhr. Sie tritt mit Ablauf des 15.03.2021 außer Kraft.
- Die Allgemeinverfügung ist gemäß § 28 Absatz 3 i. V. m. § 16 Absatz 8 IfSG sofort vollziehbar.
- Zuwiderhandlungen gegen diese Allgemeinverfügung stellen Ordnungswidrigkeiten nach § 73 Absatz 1a Nr. 6 IfSG dar.
In der Begründung heißt es, dass es im Kreis Ostholstein in den letzten Wochen vermehrt zu Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus gekommen ist. Die 7-Tage Inzidenz der SARS-CoV-2 Fälle liegt aktuell bei über 80 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner. Es liegt ein zunehmend diffuses Geschehen mit einer ansteigenden Anzahl an Fällen vor. Dies lässt erkennen, dass sich das SARS-CoV-2-Virus im Kreis Ostholstein ausgebreitet hat. Maßnahmen zur Eindämmung sind deshalb im Rahmen der getroffenen Regelung erforderlich. Um das Infektionsgeschehen einzudämmen, bedarf es im Kreis Ostholstein zurzeit weiterer Einschränkungen auch im Bereich der Kindertagesbetreuung. Dies betrifft auch die Notbetreuung. Die bisher vorliegenden Erkenntnisse zur Entwicklung des Infektionsgeschehens zeigen deutlich, dass eine Ansteckung mit COVID-19 in Kindertageseinrichtungen in erster Linie durch Erwachsene passiert. Das zuverlässige Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung durch erwachsene Personen in einer Kindertageseinrichtung bietet also einen wichtigen Schutz für alle Beteiligten. Zudem ist – anders als im Frühjahr 2020 – eine Mund-Nasen- Bedeckung für Kinder eher alltäglich geworden, so dass von einem gewissen Gewöh- nungseffekt ausgegangen wird. Ein Verschrecken der Kinder durch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung durch die Fachkräfte ist somit nicht zu befürchten. Zudem er- möglicht die Umsetzung dieser Maßnahme, dass im Falle einer Infektion die Kinder ggf. nicht als Kontaktperson der Kategorie I zählen würden und somit die Konsequenzen deutlich geringer wären: Für Kinder würde nicht in allen Fällen eine Quarantäneanord- nung erfolgen. Mit Blick auf das Wohl des Kindes kann es gleichwohl notwendig sein, dass die Fachkräfte situationsabhängig auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vorübergehend verzichten (z. B. zur gezielten Sprachförderung oder beim Streitschlichten und Trösten).
Die Allgemeinverfügungen sind am 9. Januar 2021 über die Internetseite des Kreises Ostholstein bekannt gemacht worden und nachzulesen unter kreis.oh.de