Rentenversicherung teilt mit: Kopien meist ausreichend
Braucht die Rentenversicherung angeforderte Dokumente wie Zeugnisse, Urkunden oder Bescheinigungen wirklich im Original oder als beglaubigte Kopie, teile sie Versicherten das ausdrücklich mit. Doch in den meisten Fällen genügt die Vorlage einer einfachen Kopie.
Nur in Ausnahmefällen müssen Zeugnis, Urkunde oder Bescheinigung im Original oder als beglaubigte Kopie eingeschickt werden. Dennoch vertrauen viele Kundinnen und Kunden ihrem Rentenversicherungsträger per Post wichtige Unterlagen im Original an. “Das ist nicht nur riskant, sondern häufig gar nicht nötig”, sagt Sebastian Bollig von der Deutschen Rentenversicherung Nord aus Lübeck. Wenn das Originaldokument auf dem Postweg verloren geht, ist das ärgerlich und bedeutet einen hohen Aufwand beim Wiederbeschaffen. Deshalb der Tipp vom Experten der Rentenversicherung: “Schicken Sie Ihre Unterlagen immer als Kopie und verwahren Sie Originale an sicherer Stelle.”