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Mit dem Mofa auf der Autobahn unterwegs

Am vergangenen Mittwoch (30.09.) wurde ein 34-jähriger Mofafahrer kontrolliert. Das Fahrzeug war frisiert, ohne Versicherung und der Fahrer alkoholisiert und offenbar unter Einfluss von Betäubungsmittel.

Gegen 17:00 Uhr meldete ein Zeuge auf der Autobahn zwischen Ratekau und Pansdorf einen in Richtung Norden fahrenden Mofafahrer. Die gefahrene Geschwindigkeit sollte deutlich höher als die erlaubten 25 km/h sein. Beamte des Polizei- Autobahn- und Bezirksreviers (PABR) sahen den beschriebenen Fahrer zunächst von der Gegenfahrbahn. Sie wendeten an der Abfahrt Pansdorf und konnten den Mann an der Abfahrt Scharbeutz kontrollieren.

Der 34-jährige aus dem Kreis Nordwestmecklenburg roch deutlich nach Alkohol und ein Test ergab 1,85 Promille, zudem wurde positiv auf THC und Amphetamine getestet. Die Polizisten ordneten eine Blutprobenentnahme an.

Eine Prüfung der offensichtlich frisierten Mofa am Folgetag (01.10.) ergab nach Abzug der Toleranzen eine vorwerfbare Höchstgeschwindigkeit von 72 km/h statt der erlaubten 25 km/h.  Bei der Geschwindigkeit wäre eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 nötig gewesen. Der Mann hat gar keinen Führerschein – somit ein Verstoß nach Paragraf 21 StVG –Fahren ohne Fahrerlaubnis. Am Fahrzeug befand sich ein Versicherungskennzeichen aus dem Jahre 2014. Das schwarzfarbene Kennzeichen ist optisch nicht von dem Aktuellen zu unterscheiden und sollte offenbar eine gültige Versicherung vortäuschen.

Der Fahrer gab gegenüber den Beamten an, dass er bereits Lübeck-Zentrum auf die Autobahn gefahren sei und nach Eutin wollte. Diese Fahrt endete nun beim PABR in Scharbeutz. Die Beamten stellen das Fahrzeug für die Rollenprüfstandmessung sicher und die Eigentumsverhältnisse müssen auch noch geklärt werden.

Der 34-jährige wird sich in einem Ermittlungsverfahren verantworten müssen.

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