Kontakt mit Corona-Patient – was nun?

Menschen, die mit einer an einer COVID-19 Infektion erkrankten Person Kontakt hatten, werden als „Kontaktperson“ bezeichnet. Das Gesundheitsamt  Lübeck teilt Kontaktpersonen in zwei Kategorien ein: Kontaktpersonen der Kategorie 1 sind Personen mit engem Kontakt, die ein höheres Infektionsrisiko haben. Kontaktpersonen der Kategorie 2 sind Personen, die keinen engen Kontakt zu infizierten Personen hatten.

Eine Informationsübersicht zu Corona Kontaktpersonen ist online abrufbar unter www.luebeck.de/coronakontaktperson.

Kontaktpersonen der Kategorie 1 sind:

·         Personen mit einem mindestens 15-minütigen Gesichtskontakt, etwa bei einem Gespräch, sowie Personen aus Lebensgemeinschaften im selben Haushalt

·         Personen mit direktem Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten eines bestätigten Falls. Beispiele: Küssen, Kontakt zu Erbrochenem, Mund-zu-Mund Beatmung, Anhusten und Anniesen

·         Medizinisches Personal mit Kontakt zum bestätigten Fall im Rahmen von Pflege oder medizinischer Untersuchung ohne verwendete Schutzausrüstung

·         Flugzeug-Passagiere, die in derselben Reihe wie der bestätigte Fall oder in den zwei Reihen vor oder hinter diesem gesessen haben, unabhängig von der Flugdauer

·         Crew-Mitglieder oder andere Passagiere, sofern eines der anderen Kriterien zutrifft, zum Beispiel ein längeres Gespräch

Kontaktpersonen der Kategorie 2 sind:

Menschen, die keinen engen Kontakt zu infizierten Personen hatten, gehören zur Kategorie 2. Das bedeutet zum Beispiel Aufenthalt im selben Raum, es fand jedoch kein mindestens 15-minütiger Gesichtskontakt statt.

Angaben zu Kontaktpersonen wie Name und Telefonnummer erhält das Gesundheitsamt Lübeck von den an COVID-19 erkrankten Personen. Das Gesundheitsamt prüft dann jeden Einzelfall und entscheidet, welcher Kontakt in welche Kategorie fällt. Zu allen Personen der Kategorie1  nimmt das Gesundheitsamt Lübeck Kontakt auf, um das weitere Vorgehen wie Quarantäne, Testung etc. im persönlichen Dialog zu besprechen.

Für eine Kontaktperson der Kategorie 1 gilt Folgendes:

Menschen, die in den vergangenen 14 Tagen engen Kontakt zu einem bestätigten Fall hatten, sind verpflichtet, sich in häusliche Quarantäne zu begeben. Die Quarantäne endet, wenn der enge Kontakt zu einem bestätigten Fall mindestens 14 Tage zurückliegt und während der Quarantäne keine typischen Krankheitszeichen aufgetreten sind. Hierüber entscheidet das Gesundheitsamt.

Beim Auftreten von Krankheitssymptomen (u.a. Fieber, trockener Husten, Müdigkeit) muss der Hausarzt, ggf. der KV-Dienst über die 116 117 und das Gesundheitsamt unverzüglich informiert werden.

Für eine Kontaktperson der Kategorie 2 gilt Folgendes:

Menschen, bei denen es im weiteren Umfeld einen bestätigten Krankheitsfall gibt, sollten zur Sicherheit vorübergehend den Kontakt zu anderen Personen möglichst reduzieren (z.B. Home-Office, Abstand halten) und sich unbedingt an die empfohlenen Hygienemaßnahmen halten. Im Haushalt sollte möglichst eine zeitliche und räumliche Trennung erfolgen.

Beim Auftreten von Krankheitssymptomen (u.a. Fieber, trockener Husten, Müdigkeit) muss der Hausarzt, ggf. der KV-Dienst über die 116 117 und das Gesundheitsamt unverzüglich informiert werden.

Download als PDF

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"