Nur noch mit triftigem Grund oder negativem Coronatest nach Dänemark
Ab Samstag, 31.10.2020, gilt auch keine Sonderregelung für Schleswig-Holsteiner mehr, wenn sie nach Dänemark wollen. Nur noch mit diesen triftigen Gründen:
- Arbeit in Dänemark
- Geschäftsreise
- Gültige Arbeitserlaubnis unter der “Working Holiday”-Regelung
- Lieferung von Waren oder Dienstleistungen
- Seemann, Besatzungsmitglied für Flugzeug, Diplomat, etc.
- Vorstellungsgespräch
- Studium in Dänemark
- Ausbildungspraktikum
- Besuch einer Volkshochschule
- Au-pair
- Besuch von Eltern, Stiefeltern, Geschwistern, Stiefgeschwistern, Großeltern, Stiefgroßeltern, Kindern, Stiefkindern, Enkeln oder Stiefenkeln
- Besuch eines festen Partners
- Einreise mit einem dänischen Partner oder engem Verwandten, der im Ausland lebt
- Umgangsrecht mit einem minderjährigen Kind in Dänemark
- Sorgerecht für ein minderjähriges Kind
- Geburt eines eigenen Kindes
- Ernste oder kritische Erkrankung eines Partners oder Verwandten
- Fortlaufende Behandlung im Gesundheitssystem
- Beerdigung
- Gerichtsverfahren
- Anliegen bei Botschaft oder ausländischer Vertretung in Dänemark
- Eigenes Ferienhaus, Boot oder Dauercampingplatz
Auch für Schleswig-Holsteiner gilt nun: Einreise nur noch aus diesen Gründen oder nach Vorlage eines negativen Coronatests, nicht älter als 72 Stunden.
Das Dänische Außenministerium bietet auf seiner Internetseite mehrere Formulare, unter anderem ein “sweetheart-Formular”, das ausgefüllt werden muss, um den Beziehungsstatus zur Person in Dänemark sicherzustellen.