Lübeck passt Maskenpflicht für Straßen und Plätze an
Die Hansestadt Lübeck erlässt aufgrund der geänderten Landesverordnung des Landes Schleswig-Holstein vom 1. November 2020 eine neue Allgemeinverfügung (AVG) zum verpflichtenden Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Lübecker Stadtgebiet. Diese ersetzt die Allgemeinverfügung vom 27. Oktober 2020 und gilt ab Montag, 2. November 2020, 0 Uhr bis einschließlich Sonntag, 29. November 2020. Eine Verlängerung ist möglich.
Grundsätzlich gilt die Faustformel: Bei Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,5 Meter, bitte Alltagsmaske auf! Gemäß Landesverordnung ist in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in denen typischerweise das Abstandgebot nicht eingehalten werden kann, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Fußgänger:innen verpflichtend. Damit wird noch einmal klargestellt, dass die Mund-Nasen-Bedeckung beim Fahrradfahren nicht getragen werden muss.
„Die aktuell sehr stark ansteigenden Infektionszahlen machen die Maßnahmen notwendig. Ich bitte alle Lübeckerinnen und Lübecker eindringlich, sich weiterhin an die Regeln zu halten und danke ihnen für die bisherige Disziplin. Aufgrund zahlreicher Hinweise aus der Bevölkerung , den Erhebungen unserer Ordnungskräfte und erster Gerichtsurteile bundesweit wurden die Bereiche, in denen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist, noch einmal angepasst. Dennoch bitte ich alle überall dann die Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wenn Abstände schwer einzuhalten sind“, so Bürgermeister Jan Lindenau .
Für folgende Bereiche im Lübecker Stadtgebiet ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht (den anliegenden Karten zu entnehmen):
Montags bis sonnabends von 9.00 Uhr bis 19:00 Uhr
Lübecker Innenstadt in den Straßen:
– Mühlenbrücke ab Mühlentorteller
– Mühlenstraße
– Sandstraße
– Aegidienstraße zwischen Klingenberg und Königstraße
– Klingenberg
– Kohlmarkt
– Königstraße
– obere Wahmstraße (bis Königstraße)
– Hüxstraße
– Schrangen
– obere Dr. Julius-Leber-Straße (bis Königstraße)
– Fleischhauerstraße bis Ecke Schlumacher Straße
– Große Burgstraße einschl. Burgtorbrücke
– Breite Straße einschließlich Fußgängerzonenbereich mit Pfaffenstraße
– Jacobikirchhof
– Koberg
– Markt
– Markttwiete
– Weiter Krambuden
– Holstenstraße
– Holstenbrücke
– Holstentorplatz
– Puppenbrücke
– Lindenplatz
– Mengstraße von Breite Straße bis Fünfhausen
– Beckergrube zwischen Breite Straße und Straße Fünfhausen
In den Bereichen der Einkaufszentren
– LUV-Center mit Einrichtungshaus Sconto / Baumarkt Hornbach die über Dänischburger Landstraße und Bochstraße zugänglichen Park- und Wegeflächen
– CITTI-Park / Einrichtungshaus Poco die über die Straße Herrenholz zugänglichen Park- und Wegeflächen
– am Kaufhof / Haupteinkaufsbereich Schlutuper Straße (von Marlistraße bis Marli-ring), Kantstraße (von Goebenstraße bis Schlutuper Straße), Marlistraße (von Schlutuper Straße bis Rübenkoppel)
Montags bis sonnabends von 6.00 Uhr bis 19:00 Uhr
– Am Bahnhof (inklusive Bahnhofsvorplatz)
– Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB)
– Gustav- Radbruch-Platz
Die Verpflichtung gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können und dies glaubhaft machen können. Die Verpflichtung gilt des Weiteren nicht bei der Nahrungsaufnahme und beim Rauchen, sofern dies jeweils im Sitzen oder Stehen erfolgt.
Die Maskenpflicht auf den Promenaden und der Vorderreihe in Travemünde entfällt. Aufgrund der Schließung der Gastronomie sowie des untersagten Übernachtungstourismus ist nicht mehr mit großen Personenansammlungen in diesen Bereichen zu rechnen.
Die bestehende Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung unter anderem im Einzelhandel und ÖPNV (Busse und Fähren) besteht weiter.
Weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus sind in der Landesverordnung (LVO) vom 1. November 2020 aufgeführt. Diese regelt beispielsweise wie viele Personen aus unterschiedlichen Haushalten sich treffen dürfen, welche Dienstleistungen wie Massage oder Lieferservice erlaubt sind oder welche Einrichtungen öffnen dürfen. Die LVO sowie alle weiteren Erlasse des Landes Schleswig-Holstein sowie der Bußgeldkatalog sind online abrufbar unter www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse.de
Aufgrund der Landesverordnung schließt die Hansestadt Lübeck die Museen und die Schwimmbäder. Das Angebot der Volkshochschule wird eingeschränkt. Kurse die nicht der beruflichen Bildung oder der Integration (Sprachkurse) dienen, finden bis auf weiteres nicht statt. Die Stadtbibliothek bleibt gemäß Landesverordnung geöffnet. Dienstleistungen der Stadtverwaltung in den Bereichen Ordnungsamt/Bürgerservice und Soziale Sicherung werden nur nach vorheriger Terminvereinbarung erbracht. Kund:innen werden gebeten, beim Betreten der öffentlichen Einrichtungen die geltenden Hygieneregeln zu beachten.
Weitere Informationen unter www.luebeck.de/coronavirus