Schleswig-Holstein lockert – Maskenpflicht bleibt
Ab Montag gelten in Schleswig-Holstein fast keine Corona-Einschränkungen mehr. Die Maskenpflicht bleibt vorerst in Kraft.
Schleswig-Holstein geht den nächsten Schritt in Richtung Normalität. Angesichts der derzeitigen Infektionslage mit überwiegend milden Verläufen sei es nach Abstimmung mit der Expertenrunde der Landesregierung vertretbar, den Stufenplan weiterzuverfolgen, sagte Ministerpräsident Daniel Günther bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg und Finanzministerin Monika Heinold in Kiel.
Erleichterungen ab Sonnabend
Ab dem 19. März entfällt die Testpflicht (3G-Regel) in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Ausgenommen davon sind Krankenhäuser, Pflegeheime, Kitas und Schulen, hier muss weiterhin getestet werden. In den Kindertagesstätten bleibt es bei der sogenannten Umfeld-Testung, bei der sich ein Elternteil dreimal pro Woche auf das Coronavirus testen muss. Das Land wird dafür weiterhin kostenfrei Antigen-Schnelltests zur Verfügung stellen. In den Schulen sollen ab der kommenden Woche freiwillige Tests gemacht werden können.
“Die Rücknahme der Einschränkungen ist nicht nur möglich, sondern geboten”, sagte Günther. “Deshalb werden wir im Einklang mit den geplanten Bundesregeln viele grundrechtseinschränkende Regelungen ab diesem Wochenende aufheben.”
Maskenpflicht bis 2. April
Die Pandemie sei noch nicht vorüber, betonte der Regierungschef. Deshalb würden Rücksicht und Eigenverantwortung in der neuen Situation umso wichtiger. Die Landesregierung werde daher die Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes nutzen, die Maskenpflicht bis zum 2. April beizubehalten. “Wir hätten uns gewünscht, dass das Tragen von Masken auch nach dem 2. April verpflichtend vorgeschrieben werden könnte. Leider gibt uns das neue Infektionsschutzgesetz diese Möglichkeit nur sehr eingeschränkt.” In diesem Zusammenhang appellierte Günther an die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner, die Maske auch über diesen Zeitpunkt hinweg weiterhin zu tragen. “Wer eine Maske trägt, schützt sich selbst und andere gut vor einer Ansteckung.”
Der Verlauf der Pandemie habe gezeigt, dass Masken- und Testpflicht eine große Schutzwirkung haben, ergänzte Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg. Die Fortführung dieser Regelungen sei “eine wichtige Voraussetzung, damit wir umfassende Freiheiten in nahezu allen Lebensbereichen zurückerhalten.”
1. Maskenpflichten sollen weiterhin gelten wie folgt/ für:
- Bei Veranstaltungen in Innenräumen mit bis zu 100 Teilnehmenden, sofern keine festen Sitzplätze vorhanden sind oder wenn feste Sitzplätze vorhanden sind, aber Aktivitäten der Teilnehmenden wie singen, jubeln oder ähnliches stattfinden.
- Bei Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmenden in Innenräumen.
- Für Freizeit- und Kultureinrichtungen gelten diese genannten 100er-Regeln entsprechend.
- Bei öffentlichen Wahlen und Abstimmungen im Wahlgebäude
- Bei Versammlungen in Innenräumen ohne feste Sitzplätze sowie bei Versammlungen mit festen Sitzplätzen, wenn Aktivität der Teilnehmenden (singen, jubeln, oder ähnliches).
- Im Einzelhandel und bei Ladenlokalen von Dienstleistern mit Publikumsverkehr und körpernahen Dienstleistungen und in Einkaufszentren.
- Außerschulische Bildungsangebote wie bei Veranstaltungen
- Bei Gemeindegesang bei rituellen Veranstaltungen der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, für Bestattungen sowie für Trauerfeiern
- Externe Personen in Krankenhäusern (FFP2),
- Mitarbeitende in Pflegeeinrichtungen, Besuchende haben eine FFP2-Maske zu tragen. Für Besuchende soll die Maskenpflicht in den Zimmern der Bewohnenden entfallen können.
- In Einrichtungen der Eingliederungshilfe wie bei Pflegeeinrichtungen.
- Externe Personen in Kindertagesstätten und Kindertagespflegeeinrichtungen
- In Bahnhofsgebäuden und im öffentlichen Nahverkehr. Die bundesrechtliche Maskenpflicht in Verkehrsmitteln (aus § 28b Abs. 1 IfSG) wird auf den Fernverkehr beschränkt; für den ÖPNV wird sie in SH übernommen.
- Bei touristischen Reiseverkehren wie Reisebussen in den Innenräumen.
In der Übergangszeit wird es zudem noch bei verpflichtend zu erstellenden, bzw. fortzusetzenden Hygienekonzepten in bestimmten Bereichen bleiben.
In der Übergangszeit wird es zudem noch bei verpflichtend zu erstellenden, bzw. fortzusetzenden Hygienekonzepten in bestimmten Bereichen bleiben.
2. Testverpflichtungen Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Kitas:
Kitas/ Kindertagespflegepersonen: Die Testpflicht für Mitarbeitende und Eltern bleibt bestehen (3x wöchentliches Testen). Das Land stellt hierfür weiterhin kostenlos Antigen-Selbsttests zur Verfügung. Auch den Mitarbeitenden und Kindertagespflegepersonen stellt das Land weiterhin einen Test wöchentlich zur Verfügung.
Die Testverpflichtungen in Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe bleiben bestehen.
3. Diskotheken und ähnliche Lokalitäten: Hier bleibt es aufgrund der hohen Interaktion bei der 2G+ Regel, also Einlass nur für geimpfte und genesene Personen, die zusätzlich einen negativen Coronatest vorlegen.
Für die Schulen ist im Rahmen einer gesonderten Schul-Verordnung die Fortführung der Maskenpflicht bis zu den Osterferien vorgesehen, Tests sollen ab der kommenden Woche freiwillig weiterhin gemacht werden können. Auch hierfür werden kostenlose Tests zur Verfügung gestellt.
Kritik an Bundesregelungen
Mit Blick auf den Herbst sagte Finanzministerin Monika Heinold, es sei weiterhin wichtig, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. “Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz werden nicht die Weichen gestellt, die es aus meiner Sicht gebraucht hätte.” Insbesondere die Hot-Spot-Strategie des neuen Infektionsschutzgesetzes sei nicht praktikabel.
Höchste Booster-Impfquote
“Das Infektionsgeschehen ist zum Glück mittlerweile entkoppelt von der Belastung des Gesundheitssystems”, sagte Gesundheitsminister Garg. In den vergangenen Tagen seien die Infektionszahlen im echten Norden zwar wieder deutlich angestiegen, die Zahl der Intensivpatienten sei jedoch weitgehend stabil geblieben – auch dank der hohen Impfquote: Mehr als 80 Prozent der Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner sind doppelt geimpft. 70 Prozent von ihnen sind sogar geboostert, damit ist das nördlichste Bundesland deutschlandweit Spitzenreiter. “Grundsätzlich gilt weiterhin: nutzen Sie die zahlreichen Impfangebote im Land”, appellierte er. “Vervollständigen Sie Ihren Impfschutz, auch mit den entsprechenden Auffrischungsimpfungen!”