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Asphaltsanierung auf der A1 zwischen Anschlussstellen Öjendorf und Barsbüttel

Asphaltsanierung zwischen der Anschlussstelle (AS) HH-Öjendorf (32) bis zur AS Barsbüttel (30) Richtungsfahrbahn Nord / Lübeck am 23. und 24.4.2022 sowie am 8.5.2022

  • Asphaltsanierung der Richtungsfahrbahn Nord / Lübeck wird vor den Sommerferien in der verkehrsarmen Zeit durchgeführt
  • Im Schatten dieser Maßnahme erfolgen Brückeninstandsetzungsarbeiten an der Verbindungsrampe A 1 Richtungsfahrbahn Nord zur A 24 Richtungsfahrbahn HH-Centrum
  • Einstreifige Verkehrsführung zwischen der AS HH-Öjendorf (32) bis zur AS Barsbüttel (30)
  • Sperrung der Überleitung im AK HH-Ost (31) von der A 24 zur A 1 Fahrtrichtung Lübeck. Umleitung über die U1 von der AS Reinbek (4) zur AS Barsbüttel (30)

Die Autobahnmeistereien Stillhorn und Bad Oldesloe der Autobahn GmbH, Niederlassung Nord haben Asphaltschäden und -ausbrüche auf der A 1 Richtung Norden/ Lübeck im Bereich des Autobahnkreuzes (AK) HH-Ost (31) bis zur Anschlussstelle (AS) Barsbüttel (30) festgestellt. Die Ausmergelungen des Asphalts sowie die stark abgenutzte Fahrbahnmarkierung müssen umgehend repariert werden, um die Verfügbarkeit gewährleisten zu können. Die Arbeiten müssen zwingend vor Einsetzen des Früh- und Sommerferienverkehrs erfolgen.

Während der Arbeiten, von Samstag, den 23.4., 4:00 Uhr bis Sonntag, 24.4., 22:00 Uhr, sowie am Sonntag, den 8.5.2022 von 4:00 Uhr bis 22:00 Uhr kommt es zu folgenden verkehrlichen Einschränkungen:

  • im Streckenabschnitt der A 1, Höhe der AS HH-Öjendorf (32) bis zur AS Barsbüttel (30) werden einzelne Fahrstreifen abwechselnd gesperrt. Der Verkehr wird einstreifig am Arbeitsbereich vorbeigeführt.
  • Die Ausfahrt an der AS Barsbüttel wird verkürzt, bleibt aber während der Arbeiten für Nutzer:innen immer geöffnet.

Des Weiteren wird die Überleitung im AK HH-Ost (3) von der A 24 zur A 1 Fahrtrichtung Lübeck gesperrt. Nutzer:innen folgen der Bedarfsumleitung U1 über die AS Reinbek (4) zur A 1, AS Barsbüttel (30).

Nutzer:innen werden gebeten, die im Baustellenbereich geltenden Geschwindigkeitsbeschränkungen zum Schutze der Arbeiter:innen einzuhalten.

Die Arbeiten sind stark witterungsabhängig und können sich daher kurzfristig verschieben.

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