Kreis Ostholstein mach darauf aufmerksam:
Absonderungs-Regeln in leicht verständlicher Sprache und Sonderregelung bei Impfung mit Johnson & Johnson
Gezeichnete Figuren, die allein oder mit der Familie im eigenen Haus bleiben.
(Foto: congerdesign/Pixabay)
Wer blickt noch durch, durch diese ganzen Corona-Regeln? Manchmal ist man froh über die Vorschrift, die Ämter dazu zwingt, etwas in leicht verständlicher Sprache deutlich zu machen. Das ist gar nicht so verkehrt:
Aufgrund des geänderten Erlasses des Gesundheitsministeriums zu den Absonderungsregelungen hat der Kreis Ostholstein seine Allgemeinverfügung über die Anordnung zur Absonderung, überarbeitet und gestern (17.01.2022) neu erlassen. Sie gilt ab heute (18.01.2022). Die neuen Regelungen gelten auch für Personen, die sich zurzeit bereits in Absonderung befinden. 

Achtung: Der Bund wird im Zuge der Änderungen auch die Definition für die vollständige Impfung von Personen ändern, die ihre Erstimpfung mit Johnson & Johnson erhalten haben. Für Personen, die mit Johnson & Johnson geimpft wurden, gilt: Hier bedarf es nun auch einer zweiten Impfung für den Status „vollständig geimpft“ und somit einer dritten Impfung für die Auffrischung. Entsprechend werden die vorgenannten Ausnahmen angewendet.
Erläuterungen in leichtverständlicher Sprache
Gilt diese Allgemeinverfügung für mich?

Diese Allgemeinverfügung ist eine Anordnung. Sie gilt für mich, wenn ich von den Inhalten dieser Anordnung betroffen bin. Ich muss mich an die Vorgaben halten. Diese Anordnung ist bußgeldbewehrt. Das bedeutet, dass ein Bußgeld zu zahlen sein kann, wenn ich mich nicht an die vorgegebenen Regeln halte.

Wie verhalte ich mich bei einem positiven Schnelltest (Teststelle oder Selbsttest)?

Bei einem positiven Schnelltest muss ich bei meinem Hausarzt oder einer Teststelle mit PCR-Testangebot anrufen und einen Termin für einen PCR-Test ausmachen. Es ist egal, ob ich den Schnelltest in einer Teststelle oder zu Hause gemacht habe.

Ich muss sofort in Quarantäne und auf das Ergebnis von dem PCR-Test warten. Das bedeutet, dass ich zu Hause bleiben muss. Ich darf nicht nach draußen gehen und ich darf keinen direkten Kontakt zu anderen haben.

Ich halte mich an die wichtigen Hinweise, die an Ende dieser Information stehen. 

Wie verhalte ich mich bei einem positiven PCR-Test?

Bei einem positiven PCR-Test wird das Gesundheitsamt automatisch vom Labor oder vom Arzt informiert. Ich muss dann nur warten, dass das Gesundheitsamt Kontakt zu mir aufnimmt.

Normalerweise erhalte ich eine SMS, wenn meine Handy-Nummer bekannt. Diese enthält einen Link, über den ich zu einem Kontaktformular komme. Im Formular gebe ich alle Daten ein, die dort vorgesehen werden.

Ich muss sofort in Quarantäne. Das bedeutet, dass ich zu Hause bleiben muss. Ich darf nicht nach draußen gehen und ich darf keinen direkten Kontakt zu anderen haben.

Ich halte mich an die wichtigen Hinweise, die an Ende dieser Information stehen. 

Wann bin ich eine Kontaktperson?

Wenn ich zu einer Person engen Kontakt hatte, die mit einem PCR-Test (nicht mit einem Schnelltest) positiv getestet wurde und dieser Kontakt innerhalb von zwei Tagen war. Das bedeutet, ich hatte vor zwei oder weniger Tagen Kontakt zu der positiv PCR- getesteten Person.

Wann muss ich nicht als Kontaktperson in Quarantäne?

Ich muss nicht in Quarantäne, wenn

• ich 2 Grundimmunisierungen hatte und eine Auffrischungsimpfung, also 3 Impfungen

• ich genesen bin und danach eine Impfung bekommen habe

• meine 2. Impfung vor 14 Tagen war. Dann bin ich bis 90 Tage nach der Impfung von der Quarantäne ausgenommen.

• Als genesene Person (3 Monate lang) muss ich auch nicht in Quarantäne. Genesen bin ich, wenn ich einen positiven PCR-Test hatte. Genesen bin ich in der Zeit vom 28. Tag nach dem positiven PCR-Test bis 3 Monate nach dem positiven PCR-Test. Nachdem die 3 Monate um sind, gelte ich nicht mehr als genesen.

Bin ich nicht geimpft oder genesen, muss ich in Quarantäne, wenn:

• ich Kontakt zu einer Person hatte, die einen positiven PCR-Test hat

• und ich länger als 10 Minuten mit weniger als 1,50 Meter Abstand und ohne Maske (Mund-Nasen-Schutz) in einem Raum mit der PCR-positiven Person war

• oder ich ein Gespräch mit der PCR-positiven Person hatte mit weniger als 1,50 Meter Abstand, egal ob ich eine Maske getragen habe oder nicht

• oder ich länger als 10 Minuten in einem Raum (kleiner Raum) war, in dem wahrscheinlich viele Viren in der Luft waren. Wenn das so war, ist es egal, ob eine Maske getragen wurde oder nicht.

Wie lange muss ich in Quarantäne?

• Wenn ich in Quarantäne muss, weil ich einen positiven PCR-Test habe oder eine Kontaktperson bin, dauert die Quarantäne 10 Tage. Ich kann aber am 7. Tag

• auf meine eigenen Kosten einen PCR-Test machen lassen oder

• einen Schnelltest in der Teststelle machen lassen

Wenn der Test negativ ist, ist die Quarantäne beendet.

Für die Tests muss ich vorher einen Termin bei meinem Arzt oder bei der Teststelle ausmachen und dort auch Bescheid sagen, dass ich in Quarantäne bin.
Warum muss ich in Quarantäne?

Die Quarantäne ist eine Schutzmaßnahme.

Sie soll verhindern, dass sich das Corona-Virus weiter ausbreitet.

Das Corona-Virus und auch die neue Omikron-Variante sind sehr ansteckend. Deshalb muss sich jede Person, die sich vielleicht mit Corona angesteckt hat, in Quarantäne. Die Quarantäne wird durch das Infektionsschutzgesetz vorgeschrieben.

Wegen dieser Vorschrift im Infektionsschutzgesetz hat das Gesundheitsamt des Kreises Ostholstein diese Allgemeinverfügung zur Selbstabsonderung (Quarantäne) angeordnet.

Wichtige Hinweise:

Wenn ich in Quarantäne bin, dann

• habe ich keinen engen körperlichen Kontakt zu Familien-Angehörigen und anderen Personen,

• halte ich einen Abstand von mehr als 1,50 Meter zu allen Personen ein,

• esse ich, wenn es möglich ist, alleine und halte mich in anderen Zimmern als die Familie auf,

• trage ich einen engen Mund-Nasen-Schutz, wenn andere Personen mit im Zimmer sein müssen,

• wechsele ich den Mund-Nasen-Schutz, wenn er feucht ist oder spätestens nach zwei Stunden,

• prüfe ich mich zweimal am Tag (morgens und abends), ob ich Anzeichen (Symptome) für eine Corona-Infektion wie Fieber oder erhöhte Temperatur, Husten, Reizung des Rachens oder Schnupfen habe und prüfe meine Körper-Temperatur.

• informiere ich bei Auftreten von Symptomen wie Fieber oder erhöhter Temperatur, Husten, Reizung des Rachens oder Schnupfen meinen Hausarzt

• teile ich keine Hygieneartikel, keine Wäsche und kein Geschirr mit anderen Haushaltsmitgliedern,

• wasche ich meine Unterwäsche mit mindestens 60°C,

• reinige ich regelmäßig alle Oberflächen mit Haushalts-Reiniger oder Flächen- Desinfektionsmittel,

• wasche ich regelmäßig meine Hände, besonders bevor und nachdem ich koche, esse und zur Toilette gehe

• kaufe ich online ein oder bitte andere Personen, für mich einzukaufen,

• benutze ich mein eigenes Fahrzeug, wenn ich zum Arzt muss und benutze nicht den Bus oder die Bahn.
Quelle: Kreis OH / Red.