Bundesweite Finanzkontrolle: Auch in SH wird Mindestlohn nicht immer eingehalten
Zoll gegen Schwarzarbeit

Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Kiel bei der heutigen Schwerpunktprüfung "Mindestlohn" des Zolls.

(Foto: Hauptzollamt Kiel)
Heute prüfen knapp 60 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Kiel in und um Kiel, Neumünster, Rendsburg, Lübeck, Bad Segeberg, Bad Oldesloe, Neustadt in Holstein, Eutin und Malente unterschiedliche Betriebe.
Geprüft werden zum Beispiel Frisöre, Gastronomiebetriebe, Massagesalons, Nagelstudios, Autowaschanlagen und Autowerkstätten. Damit beteiligen sie sich an der heutigen bundesweiten verdachtsunabhängigen Mindestlohnprüfung des Zolls.

Die Einsatzkräfte der FKS Kiel und Lübeck prüften bisher 56 Arbeitgeber und befragten 113 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Ort nach ihrer Beschäftigung.

Bislang ergaben sich erste Hinweise auf Verstöße, knapp 40 Fälle müssen weiter aufgeklärt werden.

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn lag mit Inkrafttreten des MiLoG im Jahr 2015 ursprünglich bei 8,50 Euro brutto pro Stunde und wurde über die Jahre sukzessiv erhöht. Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt er nunmehr 12,00 Euro brutto pro Stunde.

Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn nach dem MiLoG gibt es in mehreren Branchen spezielle Branchenmindestlöhne, die heute jedoch nicht Gegenstand der Überprüfung sind.

"Bei unseren Prüfungen stellen wir regelmäßig Verstöße gegen Mindestlohnbedingungen fest", so Gabriele Oder, Sprecherin des Hauptzollamts Kiel. "Beispielsweise werden Beschäftigte als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige ausgegeben. Oftmals werden die Arbeitsstundenlisten wissentlich falsch, unvollständig oder gar nicht geführt, um dadurch Mindestlohnverstöße zu vertuschen", so Oder weiter.

An die heute durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an. Die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer werden jetzt mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft. Der Zoll steht dabei in einem engen Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.

Zusatzinformation:

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung
Quelle: Hauptzollamt Kiel