Auf der Travemünder Woche sind Jugendschutzteams unterwegs
Jugendschutz-Team auf der Travemünder Woche 2022

Michael Hiebert, Bundespolizei, Fabian Kloth, Ordnungsamt Lübeck, Irene Schenk, Kinder- und Jugendschutz der Hansestadt Lübeck, Matthias Rösing, Revierleiter des 3. Polizeirevieres Lübeck stellen das Kooperationsbündnis für den Jugendschutz auf der Travemünder Woche vor. 

(Foto: Hansestadt Lübeck/www.luebeck.de)
Am 22. Juli geht sie los, die Travemünder Woche. Aber auch hier gilt das Jugendschutzgesetz. Zur Sicherheit von Jugendlichen sind Menschen unterwegs und halten die Augen offen. Das ist keine Schikane, sondern eine Notwendigkeit.
Bei der Travemünder Woche gehört zum Segeln auch immer das Feiern auf der Meile. Damit junge Leute dabei einen klaren Kopf behalten, weisen die Kooperationspartner:innen von Ordnungsdienst und Kinder- und Jugendschutz auf die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes hin. Auch in diesem Jahr werden wieder Jugendschutzteams auf der Festmeile unterwegs und jederzeit ansprechbar sein. Ihr Ziel ist, dass die Jugendlichen beim fröhlichen Feiern nicht zu viel Alkohol konsumieren und nachts unbeschadet nach Hause kommen.

Für Anbieter und Gäste gilt:
  • Für Jugendliche: Kein Alkohol unter 16 Jahren!
  • Nichts Hochprozentiges unter 18 Jahren!
  • Ab 16 dürfen Bier, Wein oder Sekt getrunken werden. Kenn und beachte dein Limit! Sei Du selbst und lass Dich nicht unter Druck setzen!
  • Besonders gefährlich: Konsum von Betäubungsmitteln in Kombination mit Alkohol!
  • Achtet beim Feiern auch auf Freunde und besonders auf die Jüngeren in der Clique!
  • Der Kinder- und Jugendschutz und der Ordnungsdienst sowie die Polizei sind als Ansprechpartner:innen auf der Meile unterwegs!
  • Für junge Erwachsene: Zeigen Sie Verantwortung! Besorgen Sie Jugendlichen keinen Alkohol und geben Sie Jugendlichen keine alkoholischen Getränke, die sie noch nicht trinken dürfen!
  • Für Eltern: Treffen Sie klare Absprachen mit ihren Kindern, bevor diese auf die Meile ziehen!
  • Für Gewerbetreibende und Standbetreiber auf der Meile: Beachten Sie bitte dringend die geltenden Jugendschutzbestimmungen! Klären Sie Ihr Verkaufspersonal über die Bestimmungen auf!
Quelle: Pressestelle Lübeck / Redaktion