Aktueller Testnachweis nötig
Besuch im UKSH nur noch mit 2G-Plus möglich
Notrufknopf am Krankenhausbett
(Foto: Pixabay)
Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) nimmt Anpassungen seiner Betretungsregelungen an beiden Standorten in Kiel und Lübeck vor. Ab Mittwoch, 24. November 2021, gilt aufgrund weiter steigender Inzidenzen für alle Besucherinnen und Besucher sowie Begleitpersonen die 2G-Plus-Regelung.
Das heißt, auch Geimpfte und Genesene müssen nachweisen, dass keine unerkannte Infektion vorliegt. Diese Personen müssen dann neben einem gültigen Impf- oder Genesenen-Nachweis einen aktuellen Testnachweis vorlegen. Hierbei gilt: PCR-Tests dürfen maximal 48 Stunden alt sein, Antigenschnelltests von einer zertifizierten Stelle 24 Stunden. Bei Kindern unter zwölf Jahren, die regelhaft in der Schule getestet werden, werden die Bescheinigungen der Schule akzeptiert.

Symptomatische Besuchende und Begleitpersonen dürfen die Gebäude des UKSH nicht betreten.

Zum Schutz von Patientinnen und Patienten führt das Klinikum zudem erneut die 1-1-1 Regelung ein. Patientinnen und Patienten dürfen nur noch von einer Person pro Tag für eine Stunde besucht werden.

Die genannten Änderungen betreffen nicht die Regelungen für stationäre oder ambulante Patientinnen und Patienten. Die aktuellen Regelungen werden auf www.uksh.de/corona veröffentlicht.
Quelle: UKSH