Besuche im Ahrensböker Rathaus nur noch mit 2G-Plus und Termin
Aufgrund der aktuellen Situation wird die Gemeinde Ahrensbök ab dem kommenden Freitag, den 14.01.2022 zur Vermeidung längerer unnötiger Kontakte die Besuchsmöglichkeiten des Rathauses bis auf weiteres neben einem terminierten auch auf einen verschärften Zugang nach der 2 G+-Regelung umstellen.
Für notwendige unabdingbare Besuche im Rathaus wird ab diesem Zeitpunkt zwingend weiterhin eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich sein. Notwendige unabdingbare Besuche sind ausschließlich An- und Ummeldungen oder die Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises.

Alle anderen Angelegenheiten sollten telefonisch, schriftlich oder per Mail mit den zuständigen Ansprechpartner: innen abgeklärt werden.

Termine können entweder per Telefon oder Mail mit den zuständigen Ansprechpartner: innen vereinbart werden. Falls die Ansprechpartner: in im Rathaus nicht bekannt sein sollte, stehen die allgemeinen Kontaktmöglichkeiten unter Telefon 04525/ 495 0 oder per Mail info@ahrensboek.de zur Verfügung.

Darüber hinaus gilt für das Aufsuchen des Rathauses die 2 G+-Regelung, dies bedeutet, dass neben einem Impfnachweis oder einem Nachweis der Genesung auch ein aktueller Schnelltest, der nicht länger als 24 Stunden zum vereinbarten Termin alt sein darf, vorzulegen ist. Besucher: innen die geboostert sind benötigen keinen aktuellen Schnelltest.

Bei Besuchen des Rathauses ist weiterhin das Tragen einer qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckung (FFP 2-Masken), die Handhygiene sowie das Abstandsgebot zur nächsten Person zu beachten und umzusetzen. 

Die Besucher: innen werden gebeten sich vorher im Eingangsbereich des Rathauses per dortiger Klingel bemerkbar zu machen. Diese werden danach vom jeweiligen Sachbearbeiter bzw. Sachbearbeiterin im Eingangsbereich abgeholt. 

Bei Erkältungssymptomen ist von einem Besuch des Rathauses Abstand zu nehmen und ein neuer Termin zu vereinbaren.
Quelle: Gem. Ahrensbök