Überbrückungshilfen vom Bund
Binnen drei Monaten bereits 21,5 Mio. Euro Corona-Wirtschaftshilfen an Solo-Selbständige in SH ausgezahlt
Geld Schiff
(Foto: klimkin/Pixabay)
Für die ganz besonders von der Corona-Pandemie gebeutelten Solo-Selbständigen sind aktuell (mit Stand 5. März, 8:00 Uhr) allein im Norden bereits über 21,5 Mio. Euro an Wirtschaftshilfen überwiesen worden – sogar schon über 13,5 Mio. Euro der „Neustarthilfe“ für Solo-Selbstständige, die erst seit dem 16. Februar überhaupt (ohne Steuerberater!) beantragt werden kann: damit sind 97 Prozent der beantragten Summe von der Bundeskasse bereits überwiesen! 
Bereits zum 6. Mal seit Mitte Januar liefert Bettina Hagedorn, SPD-Bundestagsabgeordnete aus Ostholstein und parlamentarische Staatssekretärin für Haushalt und Europa im Bundesfinanzministerium, ein „Update“ über den jeweils aktuellen Stand, in welchem Umfang die Corona-Wirtschaftshilfen des Bundes bereits an die beantragenden Betriebe und Solo-Selbstständigen in Schleswig-Holstein ausgezahlt worden sind, um deren Liquidität in der Krise zu verbessern.

Hagedorn: „Meine bisherigen ‚Updates‘ zu den erfolgten Auszahlungen zunächst der außerordentlichen Wirtschaftshilfen (November- und Dezemberhilfe) und seit Anfang Februar auch der Überbrückungshilfe III mit der Neustarthilfe für Solo-Selbständige zeigen, dass der Bund sehr wohl erfolgreich und sehr schnell die Liquidität der hiesigen Unternehmen und Selbständigen sichert. Dazu hat insbesondere die Bundeskasse von Olaf Scholz beigetragen, denn noch VOR dem Start der regulären Abrechnungs- und Auszahlungsverfahren durch die Länder haben die Antragsteller binnen teils weniger Tage schon umfangreiche Abschlagszahlungen auf ihrem Konto: das beweist die erfolgreiche Abwicklung der „Neustarthilfe“ für Solo-Selbstständige, die erst seit dem 16. Februar überhaupt (ohne Steuerberater!) beantragt werden kann und die (Stand 5.März) bereits zu 97 Prozent der beantragten Summe von der Bundeskasse überwiesen ist. Das sollte allen Solo-Selbstständigen Mut machen, denn die Anträge können noch bis Ende Juni 2021 gestellt werden. Auch die Antragsfrist für November- und Dezemberhilfe läuft noch bis Ende April. Von bisher 5.106 Anträgen aus Schleswig-Holstein auf November- und Dezemberhilfe, die die Solo-Selbständigen ohne Steuerberater nur mit dem aus der Steuererklärung bekannten ELSTER-Zertifikat direkt auf der Antragsplattform der Bundesregierung stellen können, wurden bereits 4.948 Anträge mit Abschlagszahlungen durch die Bundeskasse ‚bedient‘ und 18 Anträge vom Land in Kiel bearbeitet; insgesamt sind damit schon über 8 Mio. Euro von beantragten 8,3 Mio. Euro allein dafür ausgezahlt worden! Zu den vielen Solo-Selbstständigen gehören insbesondere viele Künstler und Kreative sowie Dienstleister in der Veranstaltungsbranche wie Disc-Jockeys, Ton- und Lichttechniker, Bühnenbauer oder Caterer – sie alle sind in der Corona-Pandemie besonders hart getroffen.“

Seit 16. Februar kann im Rahmen der Neustarthilfe (bis Ende Juni 2021) einmalig und pauschal ein Betriebskosten-Zuschuss von bis zu 7.500 Euro beantragt werden, wenn die Einkünfte im Vergleich zum Referenzumsatz (üblicherweise aus dem Jahr 2019) um mehr als 60 Prozent zurückgegangen sind. Dieser Zuschuss wird NICHT mit möglichen Hilfen zum Lebensunterhalt durch die JobCenter verrechnet. Anträge werden auf der Website www.überbrückungshilfe-unternehmen.de beantragt – konkrete Hilfestellung bei der Beantragung sowie detaillierte Informationen zu den Rahmenbedingungen der „Neustarthilfe für Solo-Selbständige“ geben die „FAQ“ des Bundesfinanzministeriums unter https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Neustarthilfe/neustarthilfe.html.

Die Überbrückungshilfe III kann seit 10. Februar für die Zeiträume November 2020 bis Juni 2021 beantragt werden. Dazu Bettina Hagedorn:
„Für diejenigen Betriebe und Soloselbständigen, die keine Anträge auf November- und Dezemberhilfe stellen konnten oder nicht bewilligt bekamen, haben wir den Förderzeitraum der Überbrückungshilfe III rückwirkend auf November und Dezember ausgeweitet. Die Überbrückungshilfe III ist auf Betriebe konzentriert, die mit ihren Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern ihre Anträge einreichen: In Schleswig-Holstein haben bisher 1.480 Betriebe 23.144.805 Euro als Abschläge aus der Überbrückungshilfe III überwiesen bekommen. Zusammen mit den bereits getätigten Abschlägen und teilweise auch schon ‚spitzabgerechneten‘ Auszahlungen in der November- und Dezemberhilfe von insgesamt 244.185.946 Euro, die an Unternehmen in Schleswig-Holstein bisher ausgezahlt wurden, hat der Bund den Betrieben im Land schon knapp eine viertel Milliarde (247.330.751) Euro an Liquidität zur Verfügung gestellt. Bundesweit belaufen sich die bis zum 5. März aus Bundesmitteln ausbezahlten Wirtschaftshilfen seit dem ‚Lockdown Light‘ im November (November- und Dezemberhilfe sowie Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe) für Betriebe und Solo-Selbständige auf ganze 9 Mrd. (9.055.249.911) Euro.“

Zum Hintergrund: Nach den Schließungsanordnungen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten im November, von denen insbesondere Gastronomie¬betriebe, Veranstaltungswirtschaft und die Reisebranche betroffen waren, hatte die Bundesregierung erst die „November“- und mit dem verlängerten Lockdown die „Dezemberhilfe“ auf den Weg gebracht, um die betroffenen Unternehmen und Solo-Selbständigen zu unterstützen. Weil der „Lockdown-light“ im November wegen der exponentiell steigenden Infektionszahlen zum 16. Dezember verschärft und damit weitere Branchen wie Friseure und Einzelhandel geschlossen werden mussten, hat der Bund die Überbrückungshilfe III  gegenüber den Vorgänger-Hilfen deutlich verbessert, den Zugang erleichtert und den Umfang ausgeweitet, sodass nun noch viel mehr Geschäftsmodelle und Unternehmen mit ihren Beschäftigten in der vielfältigen Wirtschaft stabilisiert  und gestärkt durch die Krise gebracht werden können.
Quelle: Büro Bettina Hagedorn