Bund fördert Kommunen für „Open-Air“-Kultur-Angebote mit bis zu 80 Prozent
Geschmückte Travemünder Promenade.
(Foto: Jörg Schiessler/Stodo.NEWS)
Bettina Hagedorn, die in Ihrer Funktion als Parlamentarische Staatssekretärin auch Mitglied der Kulturstiftung des Bundes ist, die das Bundesprogramm betreut, hofft auch auf viele Bewerbungen aus Ostholstein und Schleswig-Holstein. „Jetzt gilt es schnell zu sein: Förderanträge können bis zum 22. April 2021 auf der Internetseite der Kulturstiftung des Bundes (https://www.kulturstiftung-des-bundes.de) gestellt werden.
Am 24. März 2021 hat der Haushaltsausschuss des Bundestages das Bundesprogramm „Kultursommer 2021“ beschlossen. Ausgestattet mit einem Gesamtvolumen von 30 Millionen Euro werden mit dem Programm bundesweit mehr als 100 kreisfreie Städte und Landkreise bei der Gestaltung eines neu entwickelten, vielfältigen Kulturprogramms für die Zeit nach dem Lockdown unterstützt.

Gefördert werden unter anderem Open-Air-Konzerte, Theateraufführungen, Lesungen, Performances und Ausstellungen im öffentlichen Raum, die neu und zusätzlich sind. Bettina Hagedorn, die in Ihrer Funktion als Parlamentarische Staatssekretärin auch Mitglied der Kulturstiftung des Bundes ist, die das Bundesprogramm betreut, hofft auch auf viele Bewerbungen aus Ostholstein und Schleswig-Holstein: 

„Gerade für unsere tourismusreiche Küstenregion sind kulturelle Angebote traditionell ein wichtiger Bestandteil in den Sommermonaten für Touristen ebenso wie für viele Einheimische. Die Verunsicherung durch die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie lässt viele Kommunen zögern, kostenintensive Vorbereitungen und Verpflichtungen von Künstlern jetzt anzupacken. Genau hier setzt dieses Programm an: Es ist eine großartige Chance für kommunale Veranstalter, um Kultur-Veranstaltungen im öffentlichen Raum zu planen, die pro Kreis bzw. kreisfreier Stadt mit 100.000 bis 500.000 Euro geplant werden und dabei eine 80-prozentige Finanzierung durch den Bund erhalten können. Damit sollen einerseits das kulturelle Leben in diesem Sommer zurück auf unsere Straßen, Marktplätze und Promenaden gebracht und andererseits regionalen Künstlern aller Genres Auftrittsmöglichkeiten garantiert werden. Die Pandemie hat die Kultur- und Veranstaltungsbranche seit 12 Monaten bundesweit – auch in Schleswig-Holstein – quasi mit einem Veranstaltungsverbot belegt. Das muss sich in diesem Sommer – unter vernünftigen Hygiene-Bedingungen und Auflagen – unbedingt ändern! Darauf warten nicht nur die Künstlerinnen und Künstler sowie die vielen Soloselbstständige, die ihre Auftritte organisieren, sondern auch ihr Publikum!“ 

Das Bundesprogramm „Kultursommer 2021“ unterstützt in diesem Jahr die Kommunen und freien Szenen beim Neustart der Kultur bei der Ausgestaltung und Durchführung eines vielfältigen Kulturprogramms auf den öffentlichen Plätzen in den Sommermonaten – selbstverständlich unter Einbehaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln. Zitat aus den Fördergrundsätzen: „Gefördert werden Kulturprogramme im öffentlichen Raum, die in besonderer Weise die Vielfalt des kulturellen Schaffens durch die Beteiligung vieler regionaler Akteure und lokaler Bündnisse sichtbar machen, insbesondere freie Künstlerinnen und Künstler unterstützen und sich an eine breite Öffentlichkeit richten. Bespielt wird eine ganze Stadt oder eine Vielzahl von Orten, ob in einer Reihe von thematischen Bühnen (Kinderbühne, Kleinkunstbühne, Musikbühne, Theaterbühne), ob in kleinen Höfen oder auf Plätzen, in Parkanlagen oder anderswo im öffentlichen Raum (Anm.: wie z.B. Promenaden und Seebrücken). Angebote auch für ein junges Publikum sind ausdrücklich erwünscht. 

Hagedorn weiter: „Jetzt gilt es schnell zu sein: Förderanträge können bis zum 22. April 2021 auf der Internetseite der Kulturstiftung des Bundes (https://www.kulturstiftung-des-bundes.de) gestellt werden – die Entscheidung einer Jury soll danach sehr schnell erfolgen, worauf nach Vorliegen der Förderzusage unmittelbar mit der Entwicklung und Umsetzung der Vorhaben begonnen werden kann. Natürlich ist dies ein enormer Kraftakt unter hohem Termindruck, aber ich bin mir sicher, dass unsere engagierten Mitarbeiter-Crews in den Kommunen in enger Zusammenarbeit mit der Veranstaltungsbranche diese Herausforderung meistern können, weil ja am Ende eine kulturelle Belebung für den Sommer ansteht, auf die Künstlerinnen, Veranstalter und Publikum sehnsüchtig warten. Aus meiner engen Zusammenarbeit mit der #AlarmstufeRot, dem Verband der deutschen Veranstaltungswirtschaft, weiß ich, wie viele gut ausgetüftelte Hygienekonzepte in den Schubladen der Veranstalter ´schlummern´. Und am Ende werden wir alle diese attraktiven Angebote im Sommer nach dem ´grauen´ Corona-Alltag genießen!“

Antragsberechtigt sind kreisfreie Städte und Landkreise. Voraussetzung für die Förderung im Programm ist, dass die Antragsteller neben einem neu entwickelten, vielfältigen Kunst- und Kulturprogramm ein Hygienekonzept für die geplanten Veranstaltungen umsetzen und einen 20-prozentigen Eigenanteil der beantragten Fördersumme beitragen. Die Fördergrundsätze können unter https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/projekte/buehne_und_bewegung/detail/kultursommer_2021.html abgerufen werden. Wichtig: Für eine schnelle Projektbearbeitung bietet die Kulturstiftung des Bundes am 31. März und am 12. April 2021, jeweils von 14:00 bis 15:00 Uhr, Onlinesprechstunden an.
 
Quelle: Büro Bettina Hagedorn