Die einzelnen Schritte zu Öffnungen oder Verschärfungen gelten ab Montag, 19. April, bis einschließlich Sonntag, 25. April. Bei einer deutlich erhöhten Infektionsdynamik oberhalb einer Inzidenz von 100 ("Notbremse") können auch kurzfristig weitere Vorkehrungen veranlasst werden.
Einzelhandel
In Schleswig-Flensburg, Nordfriesland, Plön und Rendsburg-Eckernförde ist der Einzelhandel geöffnet.
In Dithmarschen, Ostholstein, Flensburg, Lübeck, Kiel, Steinburg, Stormarn und Pinneberg (ohne Einschränkungen für Helgoland) dürfen Kund:innen Geschäfte des Einzelhandels nur nach vorheriger Terminvereinbarung betreten (Click & Meet). Die Kontaktdaten müssen erhoben werden.
In den Kreisen Segeberg und Herzogtum Lauenburg gilt weiterhin die "Notbremse". Hier bleiben die Verkaufsstellen des Einzelhandels – ausgenommen des täglichen Bedarfs – für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Ausgabe von im Fernabsatz gekauften oder bestellten Waren ist zulässig (Click & Collect).
Kinderbetreuung
In allen Kreisen mit Ausnahme von Pinneberg, Segeberg und Herzogtum Lauenburg sind Krippen, Kitas und Horte im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. Im Kreis Pinneberg gilt aufgrund der Lageeinschätzung eingeschränkter Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. In den Kreisen Segeberg und Herzogtum Lauenburg bieten die Kitas, Krippen und Horte nur Notbetreuung an.
Einzelhandel
In Schleswig-Flensburg, Nordfriesland, Plön und Rendsburg-Eckernförde ist der Einzelhandel geöffnet.
In Dithmarschen, Ostholstein, Flensburg, Lübeck, Kiel, Steinburg, Stormarn und Pinneberg (ohne Einschränkungen für Helgoland) dürfen Kund:innen Geschäfte des Einzelhandels nur nach vorheriger Terminvereinbarung betreten (Click & Meet). Die Kontaktdaten müssen erhoben werden.
In den Kreisen Segeberg und Herzogtum Lauenburg gilt weiterhin die "Notbremse". Hier bleiben die Verkaufsstellen des Einzelhandels – ausgenommen des täglichen Bedarfs – für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Ausgabe von im Fernabsatz gekauften oder bestellten Waren ist zulässig (Click & Collect).
Kinderbetreuung
In allen Kreisen mit Ausnahme von Pinneberg, Segeberg und Herzogtum Lauenburg sind Krippen, Kitas und Horte im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. Im Kreis Pinneberg gilt aufgrund der Lageeinschätzung eingeschränkter Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. In den Kreisen Segeberg und Herzogtum Lauenburg bieten die Kitas, Krippen und Horte nur Notbetreuung an.