Stockelsdorf ruft Grundstückseigentümer auf, öffentliche Wege zu säubern
Hecke schneiden
(Foto: Pixabay)
Bis 28. Februar darf noch geschnitten werden. Die Gemeinde Stockelsdorf möchte diesen Termin zum Anlass nehmen und alle Eigentümer:innen von bebauten und unbebauten Grundstücken, die durch öffentliche Straßen erschlossen sind, zum Rückschnitt ihrer Heckenüberwüchse sowie gleichzeitigen Reinigung der Gehwege und Straßen auffordern.
Stockelsdorf
Im Bundesnaturschutzgesetz ist geregelt, dass Hecken, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht geschnitten oder auf den Stock gesetzt werden dürfen. Der Rückschnitt der Hecken, Sträucher und Bäume muss also grundsätzlich bis zum 28. Februar erfolgt sein.

Die Gemeinde Stockelsdorf möchte diesen Termin zum Anlass nehmen und alle Eigentümer:innen von bebauten und unbebauten Grundstücken, die durch öffentliche Straßen erschlossen sind, zum Rückschnitt ihrer Heckenüberwüchse sowie gleichzeitigen Reinigung der Gehwege und Straßen auffordern.

Gehwege, Entwässerungsrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle sind von Laub und Straßendreck freizuhalten. Saubere Rinnen und Straßen dienen der Freihaltung der Abläufe und Kanäle, um so den geregelten Abfluss von Regenwasser in die Kanalisation zu ermöglichen.

Weiterhin sind Eigentümer:innen von Grundstücken, die an Straßen gelegen sind, für die Verkehrssicherheit mitverantwortlich. Der Bewuchs von Pflanzen, Bäumen und Hecken entlang der Geh- und Radwege sowie Straßen muss ausreichend zurückgeschnitten werden, damit dieser nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragt und Sichtachsen einzusehen sind.

Zur Verkehrssicherheit gehört auch, das Straßenlaternen, Verkehrszeichen und Straßennamenschilder nicht durch Anpflanzungen an den Grundstücksgrenzen verdeckt werden. Besonders zu Bedenken ist dabei der Aspekt, dass Müll- und Rettungsfahrzeuge mit Ihren teilweise hohen Aufbauten durch den ausufernden Bewuchs stark behindert werden.

Das gilt besonders nach Regenfällen, wenn nasse Äste weit nach unten hängen. Aus diesem Grund müssen Hecken und Bäume über Gehwegen bis zu einer Höhe von 2,50 Metern und über der Fahrbahn bis zu einer Höhe von 4,50 Metern an die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden.

„Ich bitte alle Grundstückseigentümer:innen die an Ihren Grundstücken gelegenen Gehwege, Entwässerungsrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle regelmäßig zu reinigen und damit Verstopfungen vorzubeugen. Ebenso bitte ich darum, Pflanzen, Bäume, Hecken und Sträucher, die über die Grundstücksgrenze in den öffentlichen Bereich gewachsen sind, bis zum 28. Februar 2023 zurück zu schneiden und auch anschließend regelmäßig zu kontrollieren“, teilt Bürgermeisterin Julia Samtleben mit.

Bei Fragen zu diesem Thema ist das Ordnungsamt der Gemeinde Stockelsdorf per Telefon unter 0451/ 49010 oder per Mail unter Ordnungsamt@Stockelsdorf.de erreichbar.
Quelle: Gemeinde Stockelsdorf