Es handelt sich um Instandsetzungsarbeiten und ausdrücklich nicht um eine vollständige Sanierung. Der Verkehr wird einspurig mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern an der Baustelle vorbeigeführt.
Die Verkehrsführung wurde mit der Polizei, der Verkehrsbehörde, dem Kreis, dem Amt, den Gemeinden und dem Buslinienbetreiber abgestimmt. Der LBV.SH bittet, sich auf die weiteren Arbeiten einzustellen sowie um rücksichtsvolles Verhalten zum Schutz der Menschen auf der Baustelle.
Die Verkehrsführung wurde mit der Polizei, der Verkehrsbehörde, dem Kreis, dem Amt, den Gemeinden und dem Buslinienbetreiber abgestimmt. Der LBV.SH bittet, sich auf die weiteren Arbeiten einzustellen sowie um rücksichtsvolles Verhalten zum Schutz der Menschen auf der Baustelle.