Was kann man da tun?
Häufen sich die Internetausfälle in Stockelsdorf?
(Foto: Pixabay/Redaktion)
Und wieder ein längerer Ausfall des Internets in einigen Straßenzügen. Was kann man da tun und welche Rechte haben die Kunden in so einem Fall?
Stockelsdorfer Kunden bitten um Hilfe
Stockelsdorf
Wenn die Kommunikation mit einem Unternehmen schwierig ist, es keine Rückmeldungen oder Hilfe gibt, bitten Kunden gern um Veröffentlichung. Ob das die Internet- "Riesen" interessiert ist jedoch fraglich, da kann man nur hoffen, nicht selbst derjenige zu sein, den es gerade betrifft.
Was aber definitiv hilft, sind die Störungskarten, in denen man seine Störung eintragen und für Nachbarn oder änderungswilligie Kunden transparent hinterlegen kann, wann und wo es Störungen gab. Der Haken dabei: oftmals muss man das Problem online mitteilen. Wenn aber kein Internet da, dann kein Internet da!

Etliche von diesen Anbietern führen Statistiken, in welcher Stadt, welcher Anbieter häufiger Probleme hat.

Anja H. aus dem Dichterviertel in Stockelsdorf hat sich an Stodo.NEWS gewandt und berichtet, dass es seit Sonntag bei ca. 50 Kunden einer dieser großen Internetkonzernen kein Internet mehr gibt, zumindest nicht an den Hausanschlüssen.

Eine Recherche ergab jedoch nichts. Aktuell ist es ruhig in und um Stockelsdorf, entweder wurde nichts gemeldet, oder das Problem liegt wo anders.

Eine Störung bei der Telekom 22.03.23 im Raum Ahrensbök wurde Stand 9:30 Uhr vermerkt

(Foto: Redaktion)
Laut dem Telekommunikationsgesetz haben Kunden das Recht auf schnelle Störungsbehebung. Wurde eine Störung mit der Internet- oder Telefonverbindung gemeldet, hat der Anbieter sie innerhalb von 24 Stunden zu beheben. Dauert die Behebung länger als einen Tag, muss der Kunde informiert werden und kann ab dem dritten Tag eine Entschädigung verlangen. Quelle SWR Fernsehen

Die Netzbetreiber versprechen in der Regel eine Verbindungssicherheit von lediglich 97 Prozent. Das bedeutet: Kunden müssen einen Totalausfall von elf Tagen im Jahr hinnehmen. Erst danach können sie den Vertrag fristlos kündigen, um zu einem anderen Anbieter zu wechseln . Quelle NDR.de
Ein Ausfall des Internets kann für Arbeitnehmer im Home-Office sehr problematisch sein. Es kann bedeuten, dass sie nicht in der Lage sind, ihre Arbeit zu erledigen, auf wichtige Informationen zuzugreifen oder an Online-Meetings teilzunehmen. Dies kann zu Verzögerungen und Frustrationen führen und möglicherweise auch finanzielle Auswirkungen haben und sollte eigentlich der Geschichte angehören, siehe Telekommunikitionsgesetz.

Es ist wichtig, dass Anwender im Home-Office einen zuverlässigen Internetzugang haben, um ihre Arbeit effektiv erledigen zu können.  Häufig wird jedoch von den Anbietern eine hohe Downloadrate beworben, was wohl eher unwichtig ist, wenn es dafür nicht stabil genug ist, dass man kontinuierlich arbeiten kann.
Wenn es häufige Ausfälle gibt, kann es sinnvoll sein, den Anbieter zu kontaktieren oder möglicherweise zu einem anderen Anbieter zu wechseln und immer wieder seine Störung in den entsprechneden Portalen zu melden, so dass für alle, insbesondere auch für die Anbieter, transparent wird, dass die Kunden unzufrieden sind.
Es gibt eine Vodafone-Störungskarte, auf der Sie sehen können, an welchen Störungen gearbeitet wird und wann sie behoben sind. Auf der Website Allestörungen.de können Sie auch aktuelle Probleme und Störungen bei Telekom, Vodafone und Co. in Stockelsdorf einsehen.

Es gibt auch eine Website namens DSLregional.de, auf der Sie Störungen für verschiedene Internetanbieter melden und sich mit anderen Kunden austauschen können. Für Kunden der Telekom können Störungen unter https://www.telekom.de/hilfe/hilfe-bei-stoerungen gemeldet werden.
Wenn Sie Störungen feststellen bei Ihrem
  • Telefonanschluss
  • Internetanschluss
  • Fernseh- oder Rundfunkanschluss
  • Mobilfunkempfang
dann müssen Sie diese immer zuerst Ihrem Anbieter melden. Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer Entstörung mitwirken müssen. Das Gesetz verpflichtet Ihren Anbieter, eine Störung unverzüglich und unentgeltlich zu beseitigen. Es sei denn, Sie haben die Störung selbst zu verantworten. Quelle Bundesnetzagentur
Jörg Schiessler