Land erlässt jetzt schon Alkoholverbot
Feuerzangenbowle
(Foto: Sephelonor/Pixabay)
Mit schärferen Regelungen will die Landesregierung die Corona-Infektionszahlen senken. Nun wurde unter anderem ein Alkoholverbot ausgesprochen.
Noch vor dem anstehenden Gespräch der Ministerpräsident:innen der Länder mit der Bundeskanzlerin hat die Landesregierung nun mehrere Regelungen auf den Weg gebracht, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. So gilt beispielsweise in allen Kreisen und kreisfreien Städten ab heute ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum.

Schnelles Handeln in Hochinzidenz-Kreisen

In den Kreisen und kreisfreien Städten mit erhöhter Inzidenz treten allerdings schon vorzeitig schärfere Regeln in Kraft. Mit einem Erlass ermöglicht das Gesundheitsministerium den Kommunen daher nun, mithilfe sogenannter Allgemeinverfügungen kurzfristig Beschränkungen auf den Weg zu bringen. Ab einer 7-Tage-Inzidenz von 70 dürfen sich künftig nur noch maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Treffen im engsten Familienkreis sind im privaten Raum weiterhin mit bis zu zehn Personen möglich – unabhängig von der Zahl der Haushalte. Zum engsten Familienkreis zählen Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder, Enkelkinder, Eltern und deren Geschwister, Großeltern, Geschwister und deren Kinder sowie jeweils deren Ehe- und Lebenspartner oder Haushaltsangehörige.

Erweiterte Regeln in Schulen und Kitas

An den Schulen und Förderzentren gelten in Zukunft Betretungsverbote. Damit darf nur noch ein fest definierter Personenkreis diese Einrichtungen betreten. In den Kindertagesstätten sind alle Erwachsenen verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dabei sind jedoch Ausnahmen möglich. Die inzidenzbedingten Regelungen werden erst aufgehoben, wenn der Schwellenwert von 70 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten wird.

Weitere Beschlüsse in den nächsten Tagen

Voraussichtlich noch an diesem Wochenende sprechen die Regierungschefs der Länder mit der Kanzlerin über ein bundesweit einheitliches Regelwerk. Im Anschluss erarbeitet die Landesregierung eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung. Diese soll die nun erlassenen Allgemeinverfügungen ersetzen und noch einmal deutlich ausweiten.

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Quelle: StK SH