Gastronomieöffnung für Geimpfte, Getestete und Genesene
Land gibt weitere Lockerungen bekannt - Das gilt ab 17. Mai
Ein Candlelight Dinner im Restaurant mit Wein.
(Foto: Tim Bigger/Pixabay)
Ab 17. Mai gibt es Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen, im Tourismus und in der Gastronomie.
Die Corona-Infektionszahlen sinken, die Impfungen schreiten voran, die Tourismus-Modellprojekte sind erfolgreich gestartet – Grund genug für die nächsten Öffnungsschritte. Ab dem 17. Mai dürfen landesweit Beherbergungsbetriebe und die Innen-Gastronomie für Geimpfte, Getestete und Genesene wieder öffnen - und auch die Kontaktbeschränkungen werden gelockert. Das verkündeten Ministerpräsident Daniel Günther, seine Stellvertreterin Monika Heinold und Tourismusminister Dr. Bernd Buchholz.

Wieder mehr Kontakte

Mittlerweile ist bekannt: Das Ansteckungsrisiko ist draußen deutlich geringer als drinnen. Deswegen dürfen sich ab dem 17. Mai wieder bis zu zehn Personen draußen treffen. Das gilt auch für die Außengastronomie. Günther erklärte, die positive Entwicklung des Infektionsgeschehens und die Erkenntnisse aus den Modellprojekten machten diesen Öffnungsschritt möglich: "Unsere Modellprojekte sind keine Infektionstreiber und wir gehen davon aus, dass die Zahlen weiter sinken. Wir müssen trotzdem vorsichtig sein und die Abstands- und Hygieneregeln einhalten."

Kinder und Jugendliche im Fokus

"Wir haben alle gesellschaftlichen Teile im Blick", betonte Heinold. Vor allem die Jüngsten in der Gesellschaft bräuchten Entlastungen. In Zukunft ist draußen auch Kontaktsport erlaubt, in Gruppen bis zu zehn Personen oder 20 Kindern und Jugendliche unter 18. Die Gruppengrößen gelten auch für die weitere Jugendarbeit und Jugendtreffs. In Schulen und Kitas gilt zudem ab 17. Mai das Regelwerk des Bundes. Weitere Lockerungen gebe es auch für Freibäder. Außerdem sollten weitere Kultur-Modellprojekte zugelassen werden. "Damit bauen wir die kulturelle Vielfalt im Land weiter aus", freute sich die Ministerin.
Pfingsturlaub gesichert

Auch Urlaub ist ab Mitte Mai wieder möglich. Beherbergungsbetriebe dürfen öffnen und auch die Innengastronomie darf wieder Gäste empfangen. Mit dem Schritt überträgt die Regierung die wesentlichen Regelungen aus den derzeit laufenden und noch anlaufenden Tourismus-Modellprojekten auf das gesamte Land. "Das heißt, dass wir noch vor Pfingsten wieder Urlaub oder den Besuch von Innengastronomie in allen Teilen des Landes ermöglichen", sagte Günther. Bei Sieben-Tage-Inzidenzen von über 100 greife wieder die Notbremse. "Aber vor dem Hintergrund zunehmender Impfungen sind wir sehr zuversichtlich, dass wir nicht erneut den Rückwärtsgang einlegen müssen", ergänzte Buchholz.

Tests und wissenschaftliche Begleitung

Ab dem 17. Mai dürfen Urlauber anreisen, wenn sie einen negativen Test vorlegen. Danach muss der Test alle 72 Stunden wiederholt werden. Die Innengastronomie darf nur mit einem negativen Testergebnis betreten werden, das nicht älter als 24 Stunden ist. In den Modellprojekt-Regionen finde außerdem wie geplant eine wissenschaftliche Begleitung der Öffnungen statt, erklärte Buchholz. "Davon erhoffen wir uns wertvolle Erkenntnisse. Ohne die Erfahrungen aus den bereits laufenden Projekten in Eckernförde und an der Schlei wäre der heutige Schritt kaum möglich gewesen", sagte der Minister.
Quelle: StK SH