Maskenpflicht auch auf Schulwegen
Ostholstein
Regeln für Sportunterricht, Regeln zum Lüften, Regeln zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung,...Hier macht der Kreis Ostholstein erneut deutlich:
Aus aktuellem Anlass weist der Kreis Ostholstein darauf hin, dass das Bildungsministerium des Landes Schleswig-Holstein mit aktueller Verordnung (SchulencoronaVO) bis zum 18.12.2020 eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung angeordnet hat. 

Diese gilt insbesondere auch auf Schulwegen zwischen Bus- oder Bahnhaltestellen und der Schule. Diese gilt auch für Schülerinnen und Schüler vor Vollendung des sechsten Lebensjahrs.
Quelle: Kreis Ostholstein