Maskenpflicht und Einschränkungen in Einzelhandel und Kultur werden verlängert
Maskenpflicht Symbol aufgemalt auf Fußweg.
(Foto: Inken Schmidt/Stodo.NEWS)
Die Hansestadt Lübeck hat die Allgemeinverfügungen zur Maskenpflicht in publikumsintensiven Bereichen in Lübeck und im Ortsteil Travemünde sowie zu den Einschränkungen im Einzelhandel und bei Kultur- bzw. Freizeiteinrichtungen verlängert.
Lübeck
Die Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht wurde bis zum 9. Mai 2021 verlängert. Das betrifft u.a. die Fußgängerzone in der Innenstadt einschließlich der stark frequentierten Einkaufsstraßen wie z.B. Hüx- und Fleischhauerstraße aber auch den Klingenberg, den Koberg, die oberen Teile der Dr. Julius-Leber-Straße, Mengstraße, Beckergrube und Wahmstraße sowie die Straßen zwischen Kohlmarkt und Hauptbahnhof sowie zwischen Gustav-Radbruch-Platz und Koberg. Dazu kommt der Haupteinkaufsbereich am Kaufhof. In Travemünde gilt die Maskenpflicht an allen Wochentagen in den Bereichen Fährvorplatz, Vorderreihe, Außenallee, Leuchtenfeld, Trelleborgallee, Travepromenade bis hin zur Strandpromenade und auf der Priwallseite die gesamte Promenade vom Fährvorplatz bis zur Südermole.

Die Hansestadt Lübeck weist darauf hin, dass die Maskenpflicht gemäß Landesverordnung des Landes Schleswig-Holstein auch für Einkaufszentren wie den Citti-Park, LUV-Center, Campus Lübeck und vergleichbare Einkaufszentren gilt.

Demnach ist vor und in Verkaufs- und Warenausgabestellen des Einzelhandels, in abgeschlossenen Verkaufsständen, in überdachten Verkehrsflächen von Einkaufszentren, auf den jeweils dazugehörigen Parkflächen und auf Wochenmärkten von Kund:innen und dort Beschäftigten in Bereichen mit Publikumsverkehr eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Ausgenommen sind Beschäftigte, wenn die Übertragung von Viren durch ähnlich geeignete physische Barrieren verringert wird. Die Betreibenden haben die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Einhaltung dieser Pflicht zu gewährleisten.

Die Allgemeinverfügung zur Einschränkung im Einzelhandel und bei Kultur- und Freizeiteinrichtungen wurde bis einschließlich 19.4.2021 verlängert. Grund ist weiterhin eine Überschreitung der 7-Tagesinzidenz von über 50 Neuinfektionen bis zum vergangenen Mittwoch. Die Inzidenz lag am Mittwoch bei 61,9 Neuinfektionen. Jeweils am Mittwoch entscheidet die Landesregierung immer wieder neu über einschränkende Maßnahmen in den Kreisen und kreisfreien Städten bei Überschreitung der 7-Tagesinzidenz von 50. Kund:innen dürfen demnach Verkaufsstellen des Einzelhandels nur nach vorheriger Terminreservierung betreten (click & meet). Die Einzelhändler:innen haben dies vor dem Einlass zu kontrollieren und die Kontaktdaten der Kund:innen zu erheben. Ferner haben die Einzelhändler:innen durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass wartende Kund:innen vor den Geschäften die Abstandsregelung einhalten. Diese einschränkenden Regelungen gelten nicht für Lebens- und Futtermittelangebote, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Blumenläden, Gärtnereien, Gartenbaucenter, Baumärkte, Buchläden sowie Lebensmittelausgabestellen (Tafeln).

Die Betreiber:innen von Einkaufszentren haben hinsichtlich der Verkehrsflächen außerhalb von Verkaufsstellen des Einzelhandels in Abstimmung mit den Händler:innen sicherzustellen, dass wartende Kund:innen vor den Geschäften die Abstandsregelung einhalten können und eine richtungsweisenden Besucher:innensteuerung erfolgt.

Auch für den Zutritt in die Innenbereiche von Kultur - und Freizeiteinrichtungen (z.B. Museen, Bibliotheken, Archive) gilt weiterhin, dass der Zutritt nur nach Terminreservierung und Kontakterhebung möglich ist. Die Stadtbibliothek bietet in diesem Zusammenhang weiter das „Bestellen- und Abholen“-Verfahren an.

Bürgermeister Jan Lindenau verdeutlicht:

„Gemeinsam dafür zu sorgen, dass sich das Coronavirus nicht weiter ausbreitet, bleibt eine Aufgabe, die uns länger begleitet als ursprünglich erhofft. Mir ist bewusst, dass die immer wiederkehrenden Regelungen und Einschränkungen uns allen viel abverlangen.  Bis eine Großzahl an Menschen geimpft ist, bleiben uns leider kaum andere Alternativen. Damit uns erste Schritte in Richtung einer Lockerung wie zum Beispiel im Einzelhandel dauerhaft erhalten bleiben können, müssen wir uns alle weiterhin diszipliniert und einsichtig verhalten. Die Pandemie ist nach wie vor gegenwärtig, auch in Lübeck. Wenn wir uns aber weiterhin an die Abstands- und Hygieneregeln halten, eine Maske tragen, uns testen lassen, bevor wir uns mit Anderen treffen und uns bemühen, unsere Kontakte auf das Notwendigste zu beschränken, vergrößert sich unsere Chance, hoffentlich bald wieder unbeschwerte Tage zu erleben. Ich danke allen Lübecker:innen, die sich vorbildlich an die Regeln halten. Sie leisten einen wichtigen Beitrag für unser aller Gemeinwohl.“

Die Allgemeinverfügungen im Wortlaut:

1. Allgemeinverfügung der Hansestadt Lübeck über Maßnahmenzur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet derHansestadt Lübeck, hier: Maßnahmen aufgrund der Überschreitung desInzidenzwertes von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnende in den letztensieben Tagen.

2. Allgemeinverfügung der Hansestadt Lübeck über Maßnahmenzur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet derHansestadt Lübeck, hier: Räumlicher und zeitlicher Geltungsbereich derVerpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gemäß § 2a Abs. 2 derLandesverordnung zur Bekämp-fung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 09.04.2021
Quelle: Pressebüro Lübeck