Maßnahme
Bundesweite Kontaktbeschränkungen
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(Foto: Inken Schmidt)
Am Sonntag, 22.03.2020, beschlossen Bund und Länder in einer Telefonkonferenz ein Kontaktverbot. Menschenansammlungen von mehr als 2 Personen im öffentlichen Raum sollen damit verhindert werden.
Ausnahmen bilden Familien und in einem Haushalt lebende Personen.
Bei Inkrafttreten der entsprechenden Rechtsverordnung gelte die Maßnahme ab Montag.
Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine Ausgangssperre, betonte die Bundeskanzlerin in ihrer Pressekonferenz, die im Fernsehen übertragen wurde.
Die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder hatten am Nachmittag in einer Telefonkonferenz beraten, welche weitere Einschränkungen vorgenommen werden müssen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.
Restaurants und Gaststätten sollen unverzüglich schließen - wo dies noch nicht der Fall ist.
Nun werden auch u.a. Friseure und Massagepraxen werden geschlossen.
Individueller Sport, Weg zur Arbeit, Weg zum Arzt und zum Supermarkt oder zum Essen abholen sind erlaubt.
Die Geltungsdauer für diese Maßnahme ist mindestens 2 Wochen.
Aus anderen Regionen:
Bisher haben Händler individuell ihre Kunden an Hamsterkäufen gehindert, oder auch nicht. Jetzt beginnen bereits einzelne Kommunen, per Erlass gegen Hamsterkäufe vorzugehen.
Eine mit dem Coronavirus infizierten Frau hat für die Polizei in Brandenburg zu einer kritischen Situation geführt. Sie stand unter häuslicher Quarantäne, verließ das Haus aber widerrechtlich und wurde in einen Unfall verwickelt. Nach einer Information an das Gesundheitsamt sei deswegen Strafanzeige nach dem Infektionsschutzgesetz gegen sie erstattet worden.
Inken Schmidt