Mehrere temporäre Impfstellen in Lübeck
Der Impfstoff wird in den Oberarmmuskel gespritzt.
(Foto: Jörg Schiessler/Stodo.NEWS)
Kostenlose Corona-Schutzimpfungen werden künftig von den niedergelassenen Vertrags- und Privatärzten sowie Betriebsärzt:innen und Krankenhäusern angeboten.
Arztpraxen, die Corona-Schutzimpfungen durchführen, veröffentlicht die Kassenärztliche Vereinigung unter www.arztsuche.kvsh.de

Zusätzlich bieten auch mobile Impfteams an bestimmten Tagen an bestimmten Orten im Rahmen des Offenen Impfangebots kostenlose Corona-Schutzimpfungen an. Hierfür ist keine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Impfen lassen können sich alle Personen ab 12 Jahren.

Die nächsten Termine in Lübeck sind:

14.10. Uni Lübeck, EG CBBM, Gebäude 66, Marie-Curie-Straße, 9 bis16 Uhr

15.10. Uni Lübeck, EG CBBM, Gebäude 66, Marie-Curie-Straße, 9 bis16 Uhr

18.10. Jugendzentrum Moisling, Moislinger Berg 2, 9 bis 17 Uhr

21.10. Nachbarschaftsbüro Eichholz, Mercatorweg 1-3, 9 bis 17 Uhr

21.10. Gesundheitsamt Lübeck, Sophienstraße 19-21, 9 bis 17 Uhr

22.10. Nachbarschaftsbüro Eichholz, Mercatorweg 1-3, 9 bis 17 Uhr

22.10. Gesundheitsamt Lübeck, Sophienstraße 19-21, 9 bis 17 Uhr

23.10. Gesundheitsamt Lübeck, Sophienstraße 19-21, 9 bis 17 Uhr

Alle aktuellen Termine der mobilen Impfteams in Lübeck sowie in ganz Schleswig-Holstein sind online abrufbar unter www.impfen-sh.de.

Eine zentrale Impfhotline des Bundesgesundheitsministeriums kann bei weiteren Fragen zur Impfung über die 116 117 angewählt werden. Allgemeine Fragen beantwortet auch die Bürgerhotline des Landes Schleswig-Holstein unter der Rufnummer (0431) 797 000 01 oder per E-Mail an corona@lr.landsh.de.

Auffrischungsimpfungen

Auffrischungsimpfungen werden für folgenden Personenkreis angeboten:
  • Personen, die 60 Jahre oder älter sind, ihre letzte Impfung vor mehr als sechs Monaten erhalten und eine individuelle Abwägung gemeinsam mit ihrem Impfarzt/Impfärztin getroffen haben.
  • Personen, die immungeschwächt oder immunsupprimiert sind (z. B. HIV-infizierte Personen oder Patienten während einer Krebstherapie) und ihre die letzte Impfung vor mehr als sechs Monaten erhalten haben.
  • Personen, die vollständig mit einem Vektorimpfstoff (AstraZeneca oder Johnson & Johnson) geimpft wurden und ihre letzte Impfung vor mehr als sechs Monaten erhalten haben.
  • Bewohner:innen in einer Pflegeinrichtung, Einrichtung der Eingliederungshilfe oder einer Einrichtung mit vulnerablen Gruppen sowie Pflegekräfte oder Beschäftigte, die ihre letzte Impfung vor mehr als sechs Monaten erhalten haben.
  • Personen, die beruflich in Kontakt mit infektiösen Menschen haben wie beispielsweise medizinisches Personal ambulant oder stationär, sowie Beschäftigte des Rettungsdienstes, die ihre letzte Impfung vor mehr als sechs Monaten erhalten haben.
Hinweise zu Impfbestätigungen

Verlorene Impfbestätigungen von Lübecker Bürger:innen können über die KV Schleswig-Holstein erneut angefordert werden. Das Gesundheitsamt hat keinen Zugriff auf die Daten der im Impfzentrum geimpften Personen und kann daher nur an die KV Schleswig-Holstein verweisen.

Alle Nicht-Lübecker:innen, die im Lübecker Impfzentrum geimpft wurden, aber keine Lübecker Meldeanschrift haben, wenden sich bitte an das Gesundheitsamt, das aufgrund ihrer Meldeadresse zuständig ist.
Quelle: Pressestelle Lübeck