Kreis Ostholstein
Meldeformular für Reiserückkehrer aus Ostholstein hier online

Meldeformular für Reiserückkehrer online

(Foto: Kreis Ostholstein/https://www.kreis-oh.de/index.php?ModID=255&FID=2454.19933.1&object=tx%2C2454.18444)
Aus aktuellem Anlass weist der Fachdienst Gesundheit des Kreises Ostholstein nochmals darauf hin, dass Rückkehrer aus Risikogebieten sich unverzüglich beim Gesundheitsamt melden müssen. 

Diese Meldepflicht wird nicht durch das Ausfüllen der Aussteigekarten ersetzt. Die Meldungen können telefonisch unter der 04521 788-755 oder online über ein Meldeformular erfolgen. Nähere Informationen finden Sie hier.



Seit Beginn der Pandemie sind im Kreis Ostholstein 94 Personen positiv auf das Corona-Virus getestet worden, davon sind 91 wieder genesen.



Quelle: Kreis OH



Die Bundesregierung gibt in diesem Zusammenhang bekannt:



Quarantänepflicht nach Rückkehr aus Risikogebieten



Reiserückkehrer aus Risikogebieten sind in jedem Fall weiterhin dazu verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Wohnung zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen ständig dort zu isolieren. Zum 1. Oktober soll die Quarantäne dann frühestens nach fünf Tagen mit einem negativen Testbefund aufgeboben werden können.



Bund und Länder appellieren mit Nachdruck an alle Reiserückkehrer, ihre Quarantänepflicht einzuhalten und damit ihrer Verantwortung für ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger nachzukommen. Wo immer möglich, ist auf Reisen in ausgewiesene Risikogebiete zu verzichten, betont die Kanzlerin. Bund und Länder streben kurzfristig eine Rechtsänderung an. Ziel ist es, dass bundeseinheitlich eine Entschädigung für den Einkommensausfall dann nicht gewährt wird, wenn eine Quarantäne aufgrund einer vermeidbaren Reise in ein bei Reiseantritt ausgewiesenes Risikogebiet erforderlich wird.

Inken Schmidt